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Das Wasser zeigt den alten Liegehafen, im Vordergrund sitzen zwei Personen.
Umgeben von Wasser
Überschwemmungen treten häufiger auf

Hochwassergefahren & -risikoarten

In der Vergangenheit sind in Europa immer öfter Hochwasserereignisse (z. B. in Deutschland 1997 an der Oder und 2002 an der Elbe) aufgetreten, die mit Überschwemmungen und Schäden in den Überschwemmungsflächen verbunden waren. Das hat dazu geführt, dass die Europäische Union 2007 eine Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) erlassen hat. Diese Richtlinie bildet den Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken für die Schutzgüter: Mensch, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit.

Die Vorgaben der HWRM-RL wurden bereits in deutsches Recht umgesetzt. Für die Gewässer, bei denen möglicherweise ein signifikantes Hochwasserrisiko für diese vier Schutzgüter besteht, wurde bereits eine Bestandsaufnahme durchgeführt. In Datteln wurden die Lippe, der Dattelner Mühlenbach und der Schwarzbach berücksichtigt. Basierend auf der Bestandsaufnahme wurden für die betroffenen Gewässer Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt sowie Maßnahmenpläne zur Minimierung der Hochwasserrisiken erarbeitet.

Die erstellten Hochwassergefahrenkarten liefern Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung in drei verschiedenen Szenarien:

  • Hochwasser, das mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit – im Mittel alle 10 Jahre – eintritt (auch HQ 10 genannt)
  • Hochwasser, das mit relativ mittlerer Wahrscheinlichkeit – im Mittel alle 100 Jahre – eintritt (HQ 100)
  • Hochwasser, das mit relativ seltener Wahrscheinlichkeit – wesentlich seltener als alle 100 Jahre eintritt (HQ extrem)

Die erstellten Hochwasserrisikokarten zeigen für diese drei Hochwasserszenarien auf, wo Wohn- und Schutzgebiete betroffen sind und Kulturerbe gefährdet ist, aber auch wo Gefahrenquellen durch Industrieanlagen vorliegen.

Rechtzeitige Info vor Hochwasserrisiken

Die erarbeiteten Maßnahmenpläne beinhalten Einzelmaßnahmen, um die Flächenverfügbarkeit für die zukünftige hochwasserfreundliche Gestaltung der Gewässer und ihren Auen in der Regional- und Bauleitplanung zu verankern und Land- und Forstwirtschaft anzupassen. Dort, wo keine Flächen verfügbar sind, soll ein technischer Hochschutz (z. B. Deiche und Schutzmauern) gebaut bzw. optimiert werden. Die durch Hochwasser gefährdeten Grundbesitzer*innen sollen vor Hochwasserrisiken gewarnt und über die Möglichkeiten der Absicherung durch Rücklagen und Versicherungen rechtzeitig informiert werden. Die Maßnahmenpläne sollen auch Maßnahmen zu Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz und Nachsorge beinhalten.

In NRW werden die erstellten Hochwassergefahren und -risikokarten auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW veröffentlicht.

Kontakt

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Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Christof Murawski

Gewässerschutzbeauftragter