Geburt
Die Geburt des eigenen Kindes gehört ohne Frage zu den beeindruckendsten Erlebnissen im Leben eines Menschen.
Mehr als 2.000 Mal im Jahr erleben Eltern dieses große Wunder in Datteln und machen unsere Stadt damit zu der Stadt mit den meisten Geburten im Kreis Recklinghausen.
Welches Standesamt ist für die Beurkundung der Geburt zuständig?
Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.
Das Standesamt Datteln ist Ihr Ansprechpartner für alle kleinen Erdenbürger*innen, die entweder im St.-Vincenz-Krankenhaus oder zu Hause in Datteln das Licht der Welt erblicken.
Wann ist die Geburt anzuzeigen und wer macht das?
Die Geburt ist innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Wird ein Kind im St.-Vincenz-Krankenhaus geboren, ergeht von dort fristgerecht eine schriftliche Geburtsanzeige. Erfolgt die Geburt zu Hause, stellt die Hebamme/der Arzt/die Ärztin, eine Geburtsbescheinigung aus. Die Person, die bei der Geburt zugegen war, hat mit dieser Bescheinigung die Geburt beim Standesamt anzuzeigen.
Damit Sie sich in Ihrer aufregenden Zeit der Geburt nicht mit rechtlichen Fragen beschäftigen müssen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich im Vorfeld zu erkundigen, welche Unterlagen für die Geburtsbeurkundung erforderlich sind.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes. Gerne auch persönlich – nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Nehmen Sie zur Geburt Ihres Kindes alle erforderlichen Unterlagen mit ins Krankenhaus. Die freundlichen Mitarbeiter*innen auf der Geburtenstation erstellen eine schriftliche Geburtsanzeige, die Ihnen als Eltern zwecks Namensgebung zur Unterschrift vorgelegt wird.
Die Geburtsanzeigen mit den entsprechenden Unterlagen werden täglich von einem Boten persönlich zu uns ins Standesamt gebracht.
Nach telefonischer Rücksprache und Terminvereinbarung können Sie die Urkunden einige Tage später im Standesamt abholen - ohne längere Wartezeiten.
Kosten
Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Das Standesamt stellt bei der Erstbeurkundung folgende Urkunden für das Kind aus:
- 3 gebührenfreie, zweckgebundene Urkunden (Mutterschaftshilfe, Kindergeld, Elterngeld)
- alle weiteren Urkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig
- die Gebühr beträgt für eine Urkunde 14 Euro. Weitere Ausfertigungen des gleichen Dokumentes bei gleichzeitiger Beantragung kosten die Hälfte
Welche Unterlagen müssen Verheiratete einreichen sowie getrenntlebende Eltern, die verheiratet sind?
Neben den Personalausweisen sollten verheiratete Eltern ihr Stammbuch mit ihren Geburtsurkunden und ihrer Eheurkunde bereithalten.
Bei verheirateten Paaren wird immer der Ehemann als Vater eingetragen.
Bei einer Hausgeburt ist zusätzlich die Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme erforderlich.
Sämtliche Unterlagen sind im Original einzureichen. Ausländische Schriftstücke sind in Deutschland von einem ermächtigten Übersetzer (www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de) übersetzen zu lassen.
Welche Unterlagen müssen nicht verheiratete Eltern einreichen?
Neben dem Personalausweis ist bei nicht verheiraten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter vorzulegen. Sofern der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, muss auch hier der Personalausweis, die Geburtsurkunde und die Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden.
Die Vaterschaftsanerkennung schafft die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen. Das Sorgerecht und die Wahl des Familiennamens sind davon unabhängige Erklärungen.
Bei einer Hausgeburt ist zusätzlich die Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme erforderlich.
Welche Unterlagen müssen geschiedene Mütter einreichen?
Ist die Mutter bei Geburt des Kindes geschieden, ist neben dem Personalausweis ein Auszug aus dem Eheregister oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzulegen.
Bei einer Hausgeburt ist zusätzlich die Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme erforderlich.
Wo kann ich eine Vaterschaftsanerkennung und eine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgeben?
Die Vaterschaftsanerkennung können Sie beim Standesamt, Jugendamt oder auch bei einem Notar abgeben. Das Standesamt empfiehlt, die Vaterschaft beim Jugendamt des Wohnsitzes zu erklären, weil dort nicht nur auch eine Erklärung über die gemeinsame Sorge für das Kind abgegeben werden kann, sondern auch eine ausführliche Beratung erfolgt.
TIPP: Die Vaterschaftsanerkennung kann ebenso wie die Sorgeerklärung schon während der Schwangerschaft erfolgen. Durch die pränatale Vaterschaftsanerkennung kann der Vater direkt in die Geburtsurkunde aufgenommen werden und die Beurkundung erfolgt ohne zeitliche Verzögerung.
Zur Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt
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Quelle: Vornamenstatistik Standesamt Datteln vom 1.1.2022 bis 31.12.2022