Finanzzentrum Ostvest
Das Finanzzentrum Ostvest ist eine Kooperation der Stadtkassen Datteln und Waltrop.
Die Stadtkasse hat eine ähnliche Funktion wie eine „Hausbank“ und erledigt als solche folgende Aufgaben:
- Kontenmäßige Vereinnahmung sämtlicher Zahlungen, die an die Stadtverwaltungen Datteln und Waltrop geleistet werden
- Zahlbarmachung aller Forderungen, die von den Stadtverwaltungen Datteln und Waltrop zu befriedigen sind
- Beitreibung eigener Forderungen
- Beitreibung fremder Forderungen im Wege der Amtshilfe
- Durchführung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen
Finanzzentrum Ostvest
Kolpingstraße 1
45711 Datteln
Telefon 02363/107-1
Fax 02363/107-403
E-Mail finanzzentrum-ostvest@finanzzentrum-ostvest.de
Montag
8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag
8.30-12.00 Uhr
Mittwoch
8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag
8.30-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Freitag
8.30-12.00 Uhr
Buchstaben …
A - Bn:
Frau Zweiger, Raum 2.09, Tel.: 02363/107-687 (montags- bis freitagsvormittags)
Bo - D:
Frau Schwarz, Raum 2.08, Tel.: 02363/107-236 (montags- bis freitagsvormittags)
E - G:
Frau Doellert, Raum 2.02, Tel.: 02363/107-229 (montags, dienstags- bis freitagsvormittags)
H - L:
Frau Christiansen, Raum 2.09, Tel.: 02363/107-479
M - Q:
Frau Albers, Raum 2.08, Tel.: 02363/107-681
R - T:
Frau Toth, Raum 2.03, Tel.: 02363/107-685
U - Z:
Frau Albers, Raum 2.08, Tel.: 02363/107-681
Frau Lüer, Raum 2.06, Tel.: 02363/107-228
(für Schuldner mit Wohnort Datteln)
Frau Locher, Raum 2.06, Tel.: 02363/107-287
(für Schuldner mit Wohnort Datteln)
Herr Köhler, Raum 2.04, Tel.: 02363/107-682
(für Schuldner mit Wohnort Waltrop)
Herr Dausch, Raum 2.15,
Tel.: 02363/107-686
Bankverbindungen
Zahlungen an die Stadt Datteln nehmen Sie bitte auf eines der folgenden Konten vor:
Deutsche Bank AG
IBAN: DE76 4207 0062 0666 5665 00
BIC: DEUTDEDE420
Postbank Dortmund
IBAN: DE61 4401 0046 0008 4254 64
BIC: PBNKDEFF
Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN: DE73 4265 0150 0020 0001 39
BIC: WELADED1REK
Volksbank Datteln
IBAN: DE14 4416 0014 0100 0010 00
BIC: GENODEM1DOR
Informationen zur Bankeinzugsermächtigung / Lastschriftmandat
Informationen zum Lastschrifteinzug
Zahlungen können auf einfachem Wege im Lastschriftverfahren vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Stadtkasse Datteln die Zahlungstermine überwacht und die Forderungsbeträge rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen von dem angegebenen Bankkonto einzieht. Der Lastschrifteinzug erfolgt hierbei stets in der korrekten Betragshöhe. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren entfallen für den Zahlungspflichtigen die umständlichen Einzelüberweisungen. Der erteilte Lastschrifteinzug kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Bei der Erteilung der Einzugsermächtigung verwenden Sie bitte die hier angegebene Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat). Dieses reichen Sie bitte ausgefüllt im Original bei der Stadtkasse Datteln ein.
Welche Merkmale hat die SEPA-Lastschrift?
Ein wesentliches Merkmal der neuen SEPA-Lastschrift ist die einheitliche Frist, in der eine Erstattung des belasteten Betrags verlangt werden kann. Die Frist beträgt einheitlich acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf dem Girokonto.
Des Weiteren werden in dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren nicht mehr die Kundenkennungen "Kontonummer" und "Bankleitzahl" verwendet, sondern die Kennungen IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Kontodaten als IBAN und BIC angeben.
Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale wurden eine Mandatsreferenznummer und eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) des Zahlungsempfängers eingeführt. Bei jeder Belastung einer SEPA-Lastschrift finden Sie diese zusätzliche Information auf Ihrem Kontoauszug.
Was ist eine Mandatsreferenznummer und eine Gläubiger-ID?
Jedes SEPA-Mandat erhält eine eindeutige Referenznummer in Form des betroffenen Kassenzeichens/Vertragsgegenstand zur Kennzeichnung. Bei einer Belastung erkennen Sie durch diese Referenznummer, dass es sich um das von Ihnen erteilte SEPA-Mandat handelt.
Die Gläubiger-ID dient der europaweit einheitlichen Kennzeichnung des Zahlungsempfängers. Mit der Referenznummer und der Gläubiger-ID lässt sich jedes SEPA-Mandat eindeutig identifizieren, so dass Sie leicht erkennen können, ob Sie dem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Mandat erteilt haben.
Was sind IBAN und BIC?
Die IBAN ist die internationale Darstellungsform der Kontonummer. Die deutsche IBAN besteht immer aus insgesamt 22 Zeichen. Der BIC besitzt die Funktion einer internationalen Bankleitzahl und besteht aus 8 oder 11 Zeichen. Die IBAN und BIC können Sie bereits heute in den meisten Fällen Ihrer Girokontokarte, Ihrem Kontoauszug und/oder im Online-Banking-Portal entnehmen. In wenigen Ausnahmefällen, in denen die IBAN und BIC nicht in dieser Form in Erfahrung gebracht werden kann, kann man sich an das jeweilige Kreditinstitut wenden.