Denkmalbereichssatzung für Horneburg
Die Ziele des Denkmalschutzes beschränken sich bei einer Bereichssatzung nicht darauf, kulturhistorische Einzelobjekte zu erhalten. Vielmehr geht es auch darum, bauliche Anlagen gerade in dieser Eigenschaft zu erhalten - soweit sie als Bestandteil eines umfassenderen denkmalwerten Bedeutungszusammenhangs identifizierbar sind.
Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und Silhouetten, Stadtteile- und viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten sein.
Der Aufstellungsverlauf solch einer Satzung ist ähnlich dem eines Bebauungsplans: In diesem Verfahren wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Information und ggf. Abgabe einer eigenen Stellungnahme gegeben.
Bevor eine solche „förmliche“ Beteiligung erfolgt, möchten wir Ihnen gerne Sinn und Zweck dieser Satzung in Text und Bild zur Verfügung stellen. Zusätzlich sind betroffene Grundstückseigentümer*innen separat informiert worden.
Den Beschluss zur Offenlage der Satzung hat der Rat der Stadt Datteln am 22.6.2022 gefasst.