Nach der Sozialhilferechtsreform vom 1.1.2005 hat die Grundsicherungsleistung keine eigene Rechtsvorschrift mehr, sondern ist Bestandteil der Sozialhilfe im Rahmen des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII).
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen kann die Leistung für Personen ab 65 Jahre sowie für Personen ab 18 Jahre mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit gewährt werden.
Kontakt:
Rathaus der Stadt Datteln
Genthiner Straße 8
Sachgebiet: A - F: 02363/107-216
Sachgebiet: G - N: 02363/107-308
Sachgebiet: O - Z: 02363/107-265
E-Mail: sozialamt@stadt-datteln.de
Bitte lassen Sie sich beraten.
kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen.