Regelmäßig kommt es vor, dass Straßen oder Gehwege aufgebrochen werden müssen. In der Regel sind es meist Versorgungsunternehmen, die ihre Ver- und Entsorgungsleitungen verlegen. Aber auch für Privatpersonen kann in manchen Fällen ein Straßenaufbruch erforderlich sein.
Die Stadt Datteln, KSD -Straßenbau-, als Straßenbaulastträger ist zuständig für die Erteilung der Aufbruchgenehmigung. Bei den geplanten Baumaßnahmen sind "Grundsätzliche Auflagen des KSD-SB für Aufbrüche im öffentlichen Straßenbereich" zu beachten. Befinden sich im Aufgrabungsbereich Bäume, sollte eine Abklärung mit dem KSD erfolgen. Das "Merkblatt zum Baumschutz bei Baumaßnahmen" kann hierzu wichtige Informationen liefern.
Beide Merkblätter finden Sie unten verlinkt.
Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist, zeigen Sie dem KSD bitte die Fertigstellung an.
Wann ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich?
Ver- und Entsorgungsunternehmen:
Bei Baumaßnahmen im Bereich des städtischen Straßenlandes ist von Seiten der Ver- und Entsorger eine Aufbruchgenehmigung bzw. ein Zustimmungsverfahren zu beantragen.
Private Bauvorhaben:
Eine Aufbruchgenehmigung ist erforderlich, wenn bei Arbeiten (z. B. Kelleraußenwandsanierung, Gehwegabsenkung, etc.) das städtische Straßenland aufgegraben wird. Werden Einbauten, Leitungen etc. im städtischen Straßenland errichtet ist zusätzlich ein Gestattungsvertrag erforderlich.
Vor Beginn der Baumaßnahme denken Sie bitte daran, sich mit dem Fachdienst Verkehr in Verbindung zu setzen. Erforderlichenfalls ist von dort eine verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.
- Örtlichkeit
- Dauer
- Regelplan (entweder Musterregelplan oder für die Maßnahme angefertigt)
- Verantwortlicher
Rechtzeitige Antragstellung, soweit kein Notfall, nach Möglichkeit 14 Tage vorher. Beachtung der Auflagen für Aufbrüche, Beachtung baumschutzrechtlicher Vorgaben.