Gemäß Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes muss ein Tierhalter ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
Die Aufgaben des Tierschutzes nimmt der Kreis Recklinghausen wahr. Wenn Sie Infos benötigen oder den Verdacht haben, dass gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird, wenden Sie sich bitte an den Kreis Recklinghausen.