Wer innerhalb von Datteln umzieht oder aus einer anderen deutschen Stadt eine neue Wohnung in Datteln bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Die Ummeldung muss persönlich vorgenommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person dazu zu bevollmächtigen.
Hinweise zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Sie sind neu in Datteln zugezogen und möchten hier wählen? Beachten Sie bitte, dass Sie für Ummeldungen nach dem 12.01.2025 einen Antrag auf Übernahme in das Wählerverzeichnis stellen müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Bundeswahlleiters.
Notwendige Unterlagen
Fristen
Gebühr
Bearbeitungsdauer
Hinweis:
Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung bei der bei der vorherigen Meldebehörde nicht notwendig. Dies passiert bei der Ummeldung auf elektronischem Wege.
Ummeldung online erledigen
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung kann die Anmeldung der neuen Wohnung nun auch digital erfolgen. Sie übermitteln uns Ihren neuen Wohnsitz über den Online-Dienst und können auch Ihren Personalausweis bzw. Ihre eID Karte aktualisieren. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
Hier geht es zum Online-Dienst
Weiterführende Informationen finden Sie hier.