Abwassersatzung

Abwassersatzung

Abwassersatzung

Am 16.7.2016 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.). Deshalb hat der Rat der Stadt Datteln eine Angleichung der bis dahin gültigen Abwassersatzung beschlossen.

Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken und die außerhalb des Grundstücks liegenden Grundstücksanschlussleitungen gehören in Datteln gemäß Abwassersatzung nicht zur öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage und müssen daher von den privaten Nutzer*innen selbst gebaut und dauerhaft in einem ordnungsgemäßen Zustand gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abwasser) gehalten werden.

Der Bau der Grundstücksanschlussleitungen obliegt in Datteln allerdings gemäß Abwassersatzung der Stadt und erfolgt durch einen von der Stadtentwässerung beauftragten Unternehmer auf Kosten der Anschlussnehmer*innen.