30.10.2018 - Unabhängig, gewissenhaft, weisungsfrei, unparteiisch zu handeln – auf diese Grundpflichten hat der Dattelner Dachdeckermeister Jan Baron jüngst bei der Handwerkskammer Münster einen Eid geleistet und wurde öffentlich bestellter Sachverständiger. Damit ist er der einzige öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Dachdeckerhandwerk in Datteln und der näheren Umgebung. Stefan Huxel von der Wirtschaftsförderung Datteln gehörte zu den ersten Gratulanten.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann Jan Baron beispielsweise nach einem schweren Sturm oder einem anderen Unwetter hinzugezogen werden, wenn ein Schaden am Dach entstand und die Versicherung ein Gutachten benötigt. Der 48-Jährige berät auch, wenn Sanierungsmaßnahmen am Dach anstehen, oder lässt seine jahrelange Praxiserfahrung vor dem Hausbau einfließen, wenn mit dem Architekten geplant wird.
Der Natroper hilft dabei, die Leistungs- und Materialangaben verschiedener Dienstleister zu vergleichen oder erstellt ein detailliertes Leistungsverzeichnis, um so den passenden Betrieb für die anstehenden Baumaßnehmen zu finden.
Objektive Beurteilung handwerklicher Leistungen
Ein wesentlicher Aufgabenbereich des Sachverständigen, der weiterhin einen Dachdeckerbetrieb mit drei Angestellten führt, ist die objektive Beurteilung von handwerklichen Leistungen, etwa wenn Handwerker nicht sorgfältig gearbeitet haben oder als Hilfestellung für Gerichte, um unter fachlich-technischen Gesichtspunkten ein richtiges Urteil zu fällen. „Wichtig dabei ist, dass daraus für meinen Betrieb kein Vorteil entsteht, meine Firma darf einen Auftrag im Falle meiner Begutachtung nicht selbst übernehmen“, sagt Jan Baron.
Jahrelange Berufserfahrung, um Theorie und Praxis zu verbinden
Über einen Zeitraum von vier Jahren musste Jan Baron „seine erheblich über dem Durchschnitt liegenden Fachkenntnisse und Fertigkeiten“, theoretische Grundlagen von der Gesetzeslage bis zur Bauphysik in Eigenregie vertiefen, Probegutachten schreiben, eine schriftliche Prüfung ablegen und mit einem abschließenden Fachgespräch vor dem Fachverband seine besondere Sachkunde nachweisen. Das Wichtigste sei jedoch „die jahrelange Berufserfahrung, die ein Sachverständiger haben muss, um Theorie und Praxis miteinander verbinden zu können“, betont Jan Baron.
Beauftragt wird der Sachverständige mittlerweile von Gerichten, Behörden, Versicherungen, Kommunen und Privatleuten aus dem gesamten Bundesgebiet.