Beratung und Begleitung für junge Menschen mit Behinderung zu Eingliederungshilfeleistungen

Verfahrenslotsin

Die Verfahrenslotsin bietet Beratung und Begleitung für junge Menschen mit Behinderung zum Thema Eingliederungshilfeleistungen.

Was sind die Aufgaben der Verfahrenslotsin?

Das System der Behörden für Unterstützungsangebote ist teilweise sehr komplex. Die Verfahrenslotsin kann Sie darüber informieren, welche Eingliederungshilfeleistungen es gibt und wo Sie sie beantragen können. Sie können Unterstützung bei der Antragsstellung bekommen und über Ihre Rechte aufgeklärt werden. Auf Wunsch kann die Verfahrenslotsin auch an Gesprächen zur Planung der Hilfeleistung teilnehmen.

An wen richtet sich die Beratung?

Die Beratung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte. Außerdem können junge Erwachsene unter 27 Jahre mit Behinderung von der Verfahrenslotsin begleitet werden. Auch junge Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, können sich bei der Verfahrenslotsin beraten lassen. 

Wie kann man beraten werden?

Die Beratung ist unabhängig, kostenlos und freiwillig. Sie kann telefonisch, per Video-Telefonat oder persönlich im Rathaus stattfinden. Auch ein Gespräch in Ihrer Einrichtung oder per Hausbesuch ist möglich. Melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail, um einen Termin zu vereinbaren.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Aufgabe der Verfahrenslotsin?

Ein Aspekt des 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist die geplante Zusammenführung von Eingliederungshilfeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung im inklusiven Jugendamt. Die Zuständigkeiten für Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen werden aktuell nach Art der Behinderung unterschieden und können entweder beim Jugendamt oder beim Träger der Eingliederungshilfe liegen. Um die Betroffenen durch das komplexe System zu „lotsen“, wurde die Stelle der Verfahrenslots*innen nach §10b SGB VIII in unserem Jugendamt eingerichtet. 

Neben der Beratung und Begleitung der Betroffenen, unterstützen die Verfahrenslots*innen auch das Jugendamt bei der Vorbereitung der Zusammenführung der Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen nach SGB VIII und SGB IX in dessen Zuständigkeit. Für die Zukunft ist geplant, dass Kinder, Jugendliche und junge Volljährige dann unabhängig von der Art der Behinderung Eingliederungshilfeleistungen im Jugendamt bekommen können.

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Logo für die Verfahrenslotsin
So erreichen Sie die Verfahrenslotsin:

Laura Möws
Telefonnummer: 0 23 63 – 10 72 41
verfahrenslotsin@stadt-datteln.de

 

Adresse:

Rathaus
Genthiner Straße 8
Raum E. 28
45711 Datteln