Wichtiger Hinweis: Neuer Fischereischein ab 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 wird der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip sowie als digitales Zertifikat für das Smartphone eingeführt.
Der Antrag kann bequem online oder weiterhin persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
Bereits ausgestellte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Anschließend werden sie einmalig in das neue Format umgetauscht.
Der bisherige Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln.
Jeder der die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Diesen können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein und eine bestandene Fischereiprüfung nachweisen.
Die Fischereiprüfung kann bei der unteren Fischereibehörde des Kreises Recklinghausen abgelegt werden. Der Antrag kann persönlich gestellt werden.
Sie können sich auch bei der Abgabe der Unterlagen vertreten lassen.
Der Bevollmächtigte muss den von Ihnen ausgefüllten Antrag sowie die Vollmacht vorlegen.
Modern und fälschungssicher: Nordrhein-Westfalen führt digitalen Fischereischein ein | Land.NRW
Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Notwendige Unterlagen
Gebühren / Gültigkeit
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
Ersatz bei Verlust des Fischereischeins
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Gebühren
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