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Das Bild zeigt das Rathaus der Stadt Datteln.

Schöff*innen gesucht

Die Stadt Datteln sucht Personen, die sich als Erwachsenenschöff*innen am Landgericht Bochum bzw. am Amtsgericht Recklinghausen von 2024 bis 2028 engagieren möchten. Als Schöff*in wirken Sie gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mit. Schöff*innen müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Das wäre was für Sie? Dann bewerben Sie sich bis 31. März 2023 beim Rechtsamt der Stadt Datteln. Bewerbungsformulare finden Sie auf unter www.schoeffenwahl.de

Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen des Rechtsamts: Daniela Perenz (Tel. 107-387, daniela.perenz@stadt-datteln.de) und Daniela Westrup (Tel. 107-337, daniela.westrup@stadt-datteln.de). 

Wie läuft das Verfahren?

Die Vorschlagsliste muss der Rat der Stadt Datteln bis 30. Juni 2023 beschließen. Sie wird später öffentlich ausgelegt und bis zum 15. August 2023 dem Amtsgericht Recklinghausen zugeleitet.

Insgesamt entfallen auf die Stadt Datteln 12 Schöff*innen (je 6 Frauen und Männer). In die Schöffenvorschlagsliste müssen aber mindestens doppelt so viele Kandidaten aufgenommen werden.

Wer kann Schöff*in werden?

Schöff*in kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Sprache beherrscht, seinen Hauptwohnsitz in Datteln hat, zwischen 25 und 69 Jahre alt ist und weitere Voraussetzungen erfüllt. So dürfen die Kandidat*innen unter anderem nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein oder sich in Insolvenz befinden.

Was sollten Sie "mitbringen"?

Schöff*innen sollten über die notwendige soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Diese verantwortungsvolle Aufgabe verlangt Unparteilichkeit, geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch gesundheitliche Eignung.

Weitere Auskünfte unter www.schoeffenwahl.de.