Image
Notfall-Infopunkt Familienbüro Süd

Schallschutzwand für den Datteln Süden - Infoveranstaltung im Familienbüro Süd

um den Lärm zu reduzieren, der durch den Schienenverkehr verursacht wird, plant die DB Netz AG für das Jahr 2024 verschiedene Maßnahmen. Um die betroffenen Anlieger*innen darüber zu informieren, führen die Stadt Datteln und die DB Netz AG am Donnerstag, 15. Juni 2023, um 17 Uhr eine gemeinsame Infoveranstaltung im Familienbüro Süd durch. Neben einem aktiven Austausch soll an diesem Tag auch die Zeitplanung vorgestellt werden.

Die DB Netz AG plant aktive und passive Lärmsanierungsmaßnahmen. Aktive Maßnahmen sind beispielsweise Schallschutzwände, die eine Lärmminderung an der Quelle bewirken. Passive Maßnahmen – wozu zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern zählt –, reduzieren die Lärmbelastung an den Wohngebäuden.

Das Lärmsanierungsprogramm ist eine freiwillige Leistung des Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Umsetzung ist zeitlich begrenzt. Die lärmbetroffenen Anlieger*innen sind nicht verpflichtet, die Lärmsanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude durchführen zu lassen.

Richtline für Lärmsanierungsmaßnahmen

Grundlage für das Lärmsanierungsprogramm ist die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“. In dieser Richtlinie hat die Bundesregierung Lärmpegel als Grenzwerte festgesetzt. Bei einer Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte von 70 db(A) am Tag bzw. 60 db(A) in der Nacht sind an den zu schützenden Gebäuden in reinen und allgemeinen Wohngebieten Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Die Überschreitung des Nachtwertes ist maßgeblich für den Schutz von Räumen, in denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten.