Rettungsdienst: Krankenkassen übernehmen nur noch Festbeträge – Landesweiter Konflikt über Abrechnung – Stadtverwaltung schickt Rechnungen über Einsätze jetzt direkt an Patient*innen, die sie an ihre Krankenkasse weiterreichen sollten
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einseitig zum 1. September 2025 für einige Städte Festbeträge für Rettungsdiensteinsätze festgesetzt. Sie übernehmen also nicht mehr die vollen Gebühren, die auch in der Satzung der Stadt Datteln festgelegt sind. Das hat leider zur Folge: Patient*innen müssen die Differenz zwischen Festbetrag und Satzungsgebühr selbst tragen und die Rettungsdienstrechnung an ihre Krankenkasse weiterreichen.
Hintergrund ist ein landesweiter Konflikt über die Finanzierung des Rettungsdienstes in NRW. Gespräche auf Bundes- und Landesebene lassen aktuell hoffen, dass es demnächst eine Lösung geben könnte – mit möglicherweise positiven Auswirkungen für Bürger*innen in ganz NRW. Dazu beigetragen haben die öffentlichen Debatten, wodurch Bewegung in die Verhandlungen gekommen ist. „Wir beobachten die aktuelle Situation sehr genau und behalten uns vor, jederzeit im Sinne der Bürger*innen und der Stadt auf künftige Entwicklungen zu reagieren“, sagt Bürgermeister André Dora.
Worum geht es?
Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebührensatzungen nach den anrechenbaren Kosten zu kalkulieren und umzusetzen. Grundlage ist das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW), das ausdrücklich erlaubt, auch Fehlfahrten als ansatzfähige Kosten zu berücksichtigen (§ 14 Absatz 5 RettG NRW).
Die Krankenkassen verweigern jedoch seit Kurzem die Anerkennung dieser Praxis und stützen sich auf das Sozialgesetzbuch V (§ 60 SGB V), das die Übernahme von Fahrkosten nur bei einem Transport ins Krankenhaus vorsieht. Als „Fehlfahrt“ werten sie deshalb sämtliche Einsätze ohne Transport. Dazu gehören auch die Fälle, in denen vor Ort aufwendige medizinische Maßnahmen mit Materialeinsatz oder sogar Reanimationen erforderlich sind. Diese medizinischen Leistungen gehören seit jeher zum Alltag des Rettungsdienstes.
Stadt muss kostendeckende Gebühren erheben
Da die Stadt Datteln kostendeckende Gebühren erheben muss und die Differenzbeträge nicht aus ihrem Haushalt finanzieren darf, müssen diese Beträge leider direkt bei den Gebührenschuldnern – also den Patient*innen – erhoben werden.
Dadurch ergeben sich für Patient*innen so genannte Eigenanteile, wenn sie den Rettungsdienst der Stadt Datteln in Anspruch genommen haben. Für September bis Dezember 2025 ergeben sich folgende Eigenanteile:
- Rettungswagen: 127,38 Euro
- Krankentransportwagen: 96,58 Euro
- Notarzteinsatz: 229,24 Euro
Die ab 1. Januar 2026 geltenden Gebühren werden aktuell abgestimmt.
Bürger*innen, die den Rettungsdienst in Datteln in Anspruch nehmen, erhalten für den Einsatz eine Rechnung über den kompletten Betrag (abgedeckt durch die Rettungsdienstgebühren-Satzung der Stadt Datteln). Diese Rechnung reichen sie bei ihrer Krankenkasse ein und müssen abwarten, welcher Anteil der Kosten übernommen wird. Ihren Gebührenbescheiden wird die Stadt Datteln künftig ein Informationsblatt beilegen, das über Hintergründe und mögliche Erstattungswege durch die Krankenkassen informiert.
Rettungsdienst steht weiter uneingeschränkt zur Verfügung
Trotz dieses Konflikts ändert sich für die Bürger*innen nichts am Ablauf eines Rettungseinsatzes. Der Rettungsdienst steht weiterhin uneingeschränkt bereit. Auswirkungen ergeben sich ausschließlich bei der nachgelagerten Abrechnung.
Beschwerden oder Nachfragen direkt an die zuständige Krankenkasse
„Es ist uns wichtig darauf hinzuweisen, dass Beschwerden oder Nachfragen zu den Festbeträgen direkt an die entsprechende Krankenkasse zu richten sind“, sagt Dirk Rogge, zuständiger Ressortleiter. „Wir richten uns darauf ein, dass die Umstellung auf teilweise Direktabrechnung in unserer Verwaltung zu einem erheblichen Mehraufwand führen wird.“
Die Stadt Datteln und die anderen Kommunen im Kreis Recklinghausen bedauern, dass keine einvernehmliche Lösung mit den Krankenkassen gefunden werden konnte. „Die Finanzierung des Rettungsdienstes hat Priorität, um die Einsatzfähigkeit zu erhalten“, betont Dirk Rogge, „deshalb müssen wir unsere Satzung konsequent umsetzen, damit unser Haushalt nicht rechtswidrig belastet wird.“