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Das Bild zeigt das Rathaus der Stadt Datteln.

Rattenbekämpfung neu geregelt: Stadtverwaltung kann jetzt Kosten für Maßnahmen weitergeben – Möglich macht das eine neue ordnungsbehördliche Verordnung

5.12.2022 - Mit gezielten Maßnahmen in der städtischen Kanalisation bekämpfen Mitarbeiter der Stadtentwässerung des KSD seit Jahren die Rattenplage in Datteln. Um die Rattenpopulation zu reduzieren, müssen aber alle in Datteln mitwirken und sorgsam mit Nahrungsabfällen und Tierfuttervorräten umgehen. Neuerdings regelt eine Verordnung, wer in unserer Stadt Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten durchführen muss.

Neben der Stadtverwaltung sind das Grundstückseigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen und Verwalter*innen der Wohnungseigentumsgemeinschaften. Damit stehen im Grunde alle Bürger*innen in der Pflicht. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten kann die Stadt durch die neue Verordnung die Kosten weitergeben, die ihr durch die Bekämpfung der Rattenpopulationen in Datteln entstehen.

Die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Rattenbekämpfung im Gebiet der Stadt Datteln“ regelt, dass die in der Verordnung aufgeführten Personen verpflichtet sind, Rattenbefall unverzüglich dem KSD zu melden. Außerdem müssen sie durch gezielte Verhaltensweisen vorbeugend aktiv werden. Dazu zählt zum Beispiel, dass Müllansammlungen vermieden werden und verhindert wird, dass Ratten Rückzugsräume und Nistplätze in Häusern oder Schuppen finden. Wichtig ist auch, dass Nahrungsmittel, zu denen auch Tierfutter zählt, vor Ratten geschützt aufbewahrt werden.

So melden Sie Rattenbefall

Bürger*innen, die Rattenbefall melden möchten, wenden sich telefonisch unter 02363/107-380 oder per E-Mail Stadtentwaesserung@stadt-datteln.de an den KSD, Fachbereich Stadtentwässerung.