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Das Bild zeigt das Rathaus der Stadt Datteln.

Rat entscheidet über Standort für Unterkunft für Geflüchtete: Stadtverwaltung informiert über aktuellen Stand der Standortprüfung

Ein Thema, das viele Bürger*innen in Datteln aktuell beschäftigt: der mögliche Standort für eine Unterkunft, die unter anderem Obdachlosen und Geflüchteten ein Dach über dem Kopf bieten soll.

Leider ist der Eindruck entstanden, die Stadtverwaltung habe sich für den Standort August-Schmidt-Ring/Friedrich-Ebert-Straße entschieden. Das ist nicht der Fall: Eine endgültige Entscheidung kann nur der Rat der Stadt Datteln treffen! Die Stadtverwaltung hat lediglich die Ergebnisse einer Alternativenprüfung in einer Sitzungsvorlage zusammengefasst und einen Standortvorschlag erarbeitet.

Die Stadtverwaltung möchte die Bürger*innen frühzeitig über den aktuellen Stand informieren und beantwortet deshalb die wichtigsten Fragen zur Standortsuche:

Warum ist eine neue Unterkunft erforderlich?

Die Stadt Datteln ist gesetzlich verpflichtet, Menschen unterzubringen, die keine eigene Unterkunft haben. Dazu gehören: obdachlose Menschen, wohnungslose Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und geflüchtete Menschen.

Derzeit werden am Ostringstadion Container zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Dieser Standort steht jedoch künftig nicht mehr zur Verfügung. Die Stadt benötigt also eine neue Unterkunft, die den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Personengruppen gerecht wird.

Warum wird die Unterkunft am Ostringstadion künftig nicht mehr genutzt?

Die Fläche am Ostringstadion ist für ein neues Wohngebiet vorgesehen. Der Rat der Stadt Datteln hat dazu die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Informationen zum Planverfahren

Aus diesem Grund steht der Standort langfristig nicht mehr für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung. Die Stadt muss also eine alternative Unterbringungsmöglichkeit schaffen.

Warum werden keine neuen Container aufgestellt?

Container können für eine vorübergehende Unterbringung eine geeignete Lösung sein. Für eine längerfristige Nutzung sind sie jedoch aus bauphysikalischen, betrieblichen und sozialen Gründen nur eingeschränkt geeignet.

Ihre begrenzte Lebensdauer, höhere Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie die eingeschränkte Wohnqualität sprechen gegen eine dauerhafte Nutzung.

Die Stadt verfolgt deshalb das Ziel, eine dauerhafte Unterkunft in konventioneller Bauweise zu schaffen.

Was ist unter einer multifunktionalen Unterkunft zu verstehen?

Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes mit wohnungsähnlichen Strukturen, das unterschiedlichen Personengruppen eine geordnete und stabile Unterbringung ermöglicht.

Die Unterkunft soll flexibel nutzbar sein und auf unterschiedliche Bedarfe reagieren können, ohne dabei die Anforderungen an eine würdige und sichere Unterbringung zu vernachlässigen.

Wie viele Menschen sollen untergebracht werden?

Die geplante Unterkunft soll insgesamt bis zu 96 Personen aufnehmen können, sofern der Bedarf vorhanden ist. Das Gebäude wird in zwei Bauabschnitten realisiert. Der zweite Bauabschnitt ermöglicht es, auf zukünftige Entwicklungen in der Belegungsstruktur flexibel zu reagieren.

Stimmt es, dass der Spielplatz am August-Schmidt-Ring wegfallen würde, wenn sich der Rat für diesen Standort entscheidet?

Nein, der Spielplatz bleibt erhalten.

Warum ist ein integrierter Standort im Stadtgebiet wichtig?

Eine Unterbringung außerhalb zusammenhängender Siedlungsbereiche würde zu einer räumlichen und sozialen Isolation führen, die sich nach bisherigen Erfahrungen nachteilig auf Integrationsprozesse auswirkt.

Die Einbindung in das Stadtgefüge ermöglicht hingegen den Zugang zu sozialer Infrastruktur, Nahversorgung, Bildungs- und Mobilitätsangeboten sowie medizinischer Versorgung und fördert alltägliche Begegnungen im Stadtleben.

Nach welchen Kriterien wurden mögliche Standorte geprüft?

Im Rahmen der Standortsuche wurden verschiedene Flächen im Stadtgebiet systematisch geprüft und miteinander verglichen. Die Bewertung erfolgte anhand städtebaulicher, planungsrechtlicher, sozialer, infrastruktureller und wirtschaftlicher Kriterien.

Ein geeigneter Standort muss vor allem kurzfristig verfügbar sein, eine ausreichende Grundstücksgröße aufweisen, planungsrechtlich realisierbar sein und eine wirtschaftliche Erschließung ermöglichen.

Zudem sind eine gute Anbindung an Buslinien, die Nähe zum Lebensmitteleinzelhandel und zu medizinischer Versorgung sowie eine angemessene Distanz zu Schulen und Kindertagesstätten erforderlich. Der Standort muss sich darüber hinaus in integrierter Siedlungslage befinden und städtebaulich verträglich entwickelbar sein.

Wie ist der aktuelle Sachstand?

Die Stadt Datteln prüft derzeit die Errichtung einer multifunktionalen Unterkunft für obdachlose Menschen, wohnungslose Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und geflüchtete Menschen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurden verschiedene Standorte untersucht und anhand festgelegter Kriterien bewertet.

Die Verwaltung hat die Ergebnisse dieser Prüfung in einer Sitzungsvorlage zusammengefasst und einen Standortvorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag ist jedoch noch keine Entscheidung getroffen worden. Zunächst beraten die zuständigen Fachausschüsse die Vorlage. Anschließend befasst sich der Rat der Stadt Datteln mit dem Thema und trifft die abschließende Entscheidung.

Wichtig: Bis zum Abschluss dieses politischen Beratungsverfahrens bleibt die Standortfrage offen.

Hat der Bürgermeister über den Standort entschieden?

Nein. Eine Entscheidung über den Standort ist bislang nicht getroffen worden. Die Stadtverwaltung hat insgesamt zwölf mögliche Standorte geprüft und die Ergebnisse dieser Alternativenprüfung in einer Sitzungsvorlage zusammengefasst.

Es ist richtig, dass der Bürgermeister diese Vorlage unterzeichnet hat. Das gehört zu seinen Aufgaben als Leiter der Verwaltung: Er sorgt dafür, dass fachliche Bewertungen und Vorschläge der Verwaltung in das politische Verfahren eingebracht werden und bereitet die Entscheidungen des Rates vor. Die eigentliche Entscheidung über den Standort trifft jedoch der Rat der Stadt Datteln nach vorheriger Beratung in den zuständigen Ausschüssen.

Wer entscheidet über den Standort der neuen Unterkunft?

Die Entscheidung über den Standort trifft der Rat der Stadt Datteln. Dem Rat gehören 39 Mitglieder an, darunter auch der Bürgermeister.

Die Entscheidung könnte in der Ratssitzung am 24. Juni 2026 getroffen werden.

Zuvor wird das Thema in den zuständigen politischen Gremien beraten:

• am 10. Juni 2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Kommunales,
• am 17. Juni 2026 im Haupt-, Digitalisierungs- und Finanzausschuss.

In diesen öffentlichen Sitzungen haben die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, die Ergebnisse der Standortprüfung zu beraten, Fragen zu stellen sowie Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen zu diskutieren. Auf Grundlage dieser Beratungen trifft der Rat anschließend die abschließende Entscheidung.

Alle Bürger*innen sind herzlich eingeladen, die Ausschuss- und Ratssitzungen zu besuchen und den politischen Entscheidungsprozess zu verfolgen.

Wo gibt es weitere Informationen?