Paarbestattung jetzt auch bei Reihengräbern möglich - Neue Friedhofssatzung setzt Anregungen von Bürger*innen um
In den vergangenen Jahren haben Bürger*innen mehrere Anregungen zu den Grabarten auf den Friedhöfen gemacht. Stadtverwaltung und Politik haben davon verschiedene Vorschläge umgesetzt, die mit der neuen Friedhofssatzung zum 1. Januar 2023 „amtlich“ wurden.
Unter anderem haben Bürger*innen angeregt, eine zweistellige Paarbestattung für Sargreihengräber und Baumreihengräber einzuführen, die vom Friedhofspersonal gepflegt werden. Diesem Wunsch sind Stadtverwaltung und Politik nun nachgekommen: „Wir bieten das bekannte Steinplatten-Sargreihengrab und das Baumreihengrab jetzt auch als Partnergrabstelle an“, sagt Norbert Bülhoff, Leiter des KSD-Bereichs Grünanlagen und Friedhöfe.
Des Weiteren haben Bürger*innen vorgeschlagen zu ermöglichen, dass Wahlgräber, die von Angehörigen gepflegt werden, vorzeitig aufgegeben werden können. Der Grund ist naheliegend: „Gerade älteren Bürger*innen fällt die Grabpflege zunehmend schwerer“, sagt Norbert Bülhoff. Auch diese Anregung wurde für die neue Friedhofssatzung übernommen. Außerdem können seit Anfang des Jahres kremierte Haustiere als Grabbeigabe in Wahlgräbern bestattet werden.
Für die Änderungen musste nicht nur die Friedhofssatzung angepasst werden, sondern auch die Friedhofgebührensatzung von 2016, weil sich die Kosten entsprechend geändert haben: Sie wurde ergänzt und dem aktuellen Unterhaltungsaufwand angepasst. Dazu hat sich die Friedhofsverwaltung von einem renommierten Beratungsbüro unterstützen und beraten lassen.