Image
Großes Plakat an einem Bauzaun, das auf die neue Radverkehrsführung an der Hafenstraße hinweist.

Neue Verkehrsführung für Radfahrer*innen auf der Hafenstraße: Radverkehr wird im Mischverkehr durch den Kreisverkehr geführt

Aktuell laufen die Arbeiten zum Bau des Kreisverkehrs an der Hafenstraße, Ecke Lohstraße. Davor wurde ein Teilbereich der Hafenstraße umgestaltet. Zu diesen Maßnahmen gehört auch, dass die Radfahrer*innen auf dieser Strecke künftig anders geleitet werden als bisher. Damit soll der Radverkehr in Datteln gefördert werden.

Die grundsätzliche Idee ist, dass Autofahrer*innen die Radfahrenden im fließenden Verkehr frühzeitig erkennen und so auf sie Acht geben können. Damit sollen die Konflikte an Ein- und Ausmündungen reduziert und der Radverkehr sicherer gemacht werden.

Wie sieht das konkret auf der Hafenstraße aus?

Auf der Hafenstraße werden die Radfahrer*innen in Richtung des künftigen Kreisverkehrs zunächst auf einem separaten Radweg fahren. Etwas auf Höhe des Rathauses werden sie vom Radweg auf die Fahrbahn geleitet. Die Radfahrenden bleiben auf der Fahrbahn und werden zusammen mit dem Kraftfahrzeugverkehr durch den neuen Kreisverkehr geführt. Wichtig: Die Radfahrer*innen sollten nicht am Rand des Kreisverkehrs fahren, sondern möglichst in der Mitte der Fahrspur. So wird das unerwünschte Überholen von Autos etc. vermieden.

In die Gegenrichtung – also zum Südring hin – fahren die Radfahrer*innen komplett auf der Fahrbahn, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Tempo 30 liegt.

Empfehlungen für Radverkehrsanlagen: Radverkehr soll bei Minikreisverkehren auf der Fahrbahn geführt werden

An der Einmündung Hafenstraße/Lohstraße entsteht ein Minikreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 22 Metern gebaut. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010; Ziffer 4.5.2) in der zurzeit gültigen Fassung wird der Radverkehr bei Minikreisverkehren auf der Fahrbahn geführt. Die ERA sagt ausdrücklich, dass der Radverkehr bei Radverkehrsanlagen in den Knotenpunktarmen in der Regel bereits in der Zufahrt in den Mischverkehr auf der Fahrbahn überführt werden soll.

Bei kleinen Kreisverkehren mit einem Außendurchmesser bis 40 Meter ermöglicht die ERA die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn und auf umlaufenden Radwegen. Die Führung auf der Fahrbahn wird wegen der annähernd gleichen Geschwindigkeit von Radverkehr und Kraftfahrzeugverkehr als sichere Lösung bewertet. Dagegen entstehen bei der Führung auf umlaufenden Radwegen in der Überquerung der Knotenpunktarmen zusätzliche Konfliktstellen.

Ein Ingenieurbüro für Verkehrstechnik hatte sich mit der Vorplanung und Überprüfung unterschiedlicher Knotenpunktvarianten beschäftigt. Bei der Beurteilung der Radverkehrsführungen wurden gemäß der ERA 2010 die RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) und das „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren“ berücksichtigt. In seinem Bericht kommt das Büro zu dem Ergebnis, dass eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn problemlos möglich ist.

Die ERA 2010 wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeitet und vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 10. Juni 2011 für den Bereich der Bundesstraßen und der Landesstraßen eingeführt. Darüber hinaus hat das Ministerium den Kommunen die Anwendung der ERA 2010 generell zur Anwendung empfohlen.