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Das Bild zeigt Bürgermeister André Dora

Nach Korrektur des Wahlergebnisses: André Dora bleibt Bürgermeister der Stadt Datteln

Im Rahmen der Stichwahl zum Bürgermeisteramt in Datteln am Sonntag, 28. September 2025, wurden zunächst die vorläufigen Wahlergebnisse durch die Wahlvorstände ermittelt und per Schnellmeldung telefonisch an das Wahlamt übermittelt. Diese Daten werden öffentlich über die digitale Ergebnispräsentation in Echtzeit bereitgestellt. Im Anschluss erfolgt am darauffolgenden Montag die routinemäßige Prüfung der Wahlniederschriften durch das Wahlamt.

Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 61 der Kommunalwahlordnung NRW. Demnach prüft der Wahlleiter nach der Wahl die Wahlniederschriften aller Wahlbezirke auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Falls Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit eines Bezirks bestehen, werden die erforderlichen Unterlagen angefordert und unter Aufsicht sowie im Beisein von mindestens zwei Zeugen eingesehen. Anschließend erfolgt eine erneute Versiegelung der Unterlagen. Auf Basis dieser Prüfung stellt der Wahlleiter das endgültige Wahlergebnis für das Wahlgebiet zusammen.

Unregelmäßigkeit im Urnenwahlbezirk 3 (Albert-Schweitzer-Schule)

Im Zuge dieser Überprüfung wurde im Urnenwahlbezirk 3 (Albert-Schweitzer-Schule) eine Unregelmäßigkeit festgestellt: Es lagen zehn Stimmzettel mehr vor, als Stimmabgabevermerkte im Wählerverzeichnis gezählt wurden. Laut Wählerverzeichnis wurden 402 Wähler*innen registriert allerdings sollten entsprechend der Angaben in der Wahlniederschrift 412 Stimmzettel vorhanden sein. Da diese ungewöhnlich hohe Differenz nicht aufzuklären war, entschied Wahlleiter Olaf Stümpel nach den gesetzlichen Vorgaben und nach sorgfältiger Abwägung, eine Neuauszählung des betroffenen Wahlbezirks durchzuführen. Im Ergebnis wurden statt 222 gültige Stimmzettel für den Bewerber André Tost nur 212 Stimmzettel gezählt. Daraus ergab sich eine Änderung des vorläufigen Ergebnisses mit einer direkten Auswirkung auf das Gesamtergebnis. Nach der Korrektur lag der Bewerber André Dora mit sieben Stimmen vorne. Die Wahlergebnisse wurden korrigiert und veröffentlicht. Die betroffenen Kandidaten wurden umgehend durch den Wahlleiter informiert.

Keine freie Nachzählung: Stadt ist an gesetzliche Vorgaben gebunden

Die Stadt Datteln ist bei der Durchführung und Auswertung von Wahlen an die verbindlichen Regelungen der Kommunalwahlordnung NRW gebunden. 
Nach § 61 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung ist eine erneute Auszählung von Stimmen nur dann zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe oder der Stimmauszählung vorliegen. Diese Vorgabe bedeutet, dass eine Nachzählung nicht aus freien Erwägungen oder aus allgemeinem Interesse an zusätzlicher Absicherung erfolgen darf. Ein knappes Ergebnis rechtfertigt keine Nachzählung. 
Die Nachzählung weiterer Wahlbezirke seitens der Verwaltung war daher rechtlich nicht geboten und hätte ohne entsprechende Hinweise auch nicht eigenständig veranlasst werden dürfen.

Ergebnisfeststellung: Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses

Die endgültige Feststellung des Ergebnisses erfolgte im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am Dienstag, 30. September 2025, um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Nachzählung weiterer Bezirke – aus Transparenzgründen

Aufgrund des extrem knappen Wahlergebnisses in Verbindung mit der erforderlichen Korrektur im Urnenwahlbezirk 3 
wurde zwischen den anwesenden Parteien und der Verwaltung einvernehmlich vereinbart, dass zusätzlich die Urnenwahlbezirke 3 und 19 sowie die Briefwahlbezirke 1, 2, 3, 6, 7, 11, 14 und 16 neu ausgezählt werden, da dort zwar keine konkreten Unregelmäßigkeiten aber die statistisch größten Abweichungen zur Hauptwahl am 14.09.2025 aufgetreten sind. 
Gemäß § 61 Absatz 3 Kommunalwahlordnung NRW ist eine erneute Stimmauszählung nur zulässig, wenn Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Stimmabgabe oder der Stimmauszählung bestehen. Für die Nachzählung der zehn weiteren Wahlbezirke lagen jedoch keine derartigen Hinweise oder Zweifel vor. 
Die Durchführung der Nachzählung war daher nur im ausdrücklichen Einvernehmen mit den im Wahlprozess beteiligten politischen Vertreterinnen und Vertretern möglich. Sie erfolgte als freiwillige, vertrauensbildende Maßnahme – nicht aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung. Die Stadt Datteln hat damit im Rahmen des rechtlich Zulässigen verantwortungsvoll gehandelt, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten und das Vertrauen in den Wahlprozess weiter zu stärken.

Ergebnis der Neuauszählung

Im weiteren Verlauf der Ausschusssitzung teilte Wahlleiter Stümpel mit, dass nach Neuauszählung der 10 Wahlbezirke nur minimale Abweichungen gefunden wurden. Im Rahmen einer kurzen Diskussion wurde als Konsens festgestellt, dass die festgestellten Abweichungen minimal sind und ein systematischer Fehler bei der Auszählung der Wahl nicht erkennbar ist. 

Das aufgrund der Neuauszählung der 10 Wahlbezirke um 2 Stimmen korrigierte Ergebnis wurde in den Votemanager eingepflegt und die zu unterzeichnende Niederschrift entsprechend aktualisiert. Im Ergebnis hat der Bewerber André Dora bei einem Vorsprung von 5 Stimmen die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigt und ist damit gewählt.

Dieses Ergebnis hat der Wahlausschuss einstimmig festgestellt.

Dank an alle Beteiligten

Die Stadt Datteln bedankt sich ausdrücklich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren Einsatz sowie bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Vertrauen und ihre Geduld in einem Wahlprozess, der von großer Transparenz und Sorgfalt geprägt war.