Image
Eine Fahrradrikscha und folgende Personen (v. l.): Klaus Herrmann (Seniorenbeirat), Bürgermeister André Dora, Herbert Wenner (Seniorenbeirat) und Margarete Kelch (Vorsitzende des Seniorenbeirats), Radverkehrsbeauftragte und Mobilitätsmanagerin Anja Althoff und Klimaschutzmanagerin Stefanie Pfitzmann.

Mit der Rikscha durch Datteln - Stadt stellt Bürger*innen Lastenrad zur Personenbeförderung zur Verfügung

Wenn Sie sich gerne mal mit der Rikscha durch die Stadt kutschieren lassen möchten, haben Sie dazu jetzt die Möglichkeit: Die Stadtverwaltung hat eine Fahrradrikscha mit Elektromotor angeschafft, die von allen Bürger*innen kostenlos ausgeliehen werden kann. Den Anstoß für den Kauf gab der Seniorenbeirat.

Die städtische Fahrradrikscha ist vom niederländischen Hersteller Bakfiets und mit zwei vorderen Sitzplätzen ausgestattet. Die Stadt Datteln konnte die Kosten von knapp 7.000 Euro komplett aus der Billigkeitsrichtlinie 2.0 zur Förderung der klimafreundlichen Mobilität finanzieren.

Weitere Informationen und einen Sammeltermin zur Einweisung in die Nutzung der Rikscha erhalten interessierte Bürger*innen bei der Radverkehrsbeauftragten und Mobilitätsmanagerin Anja Althoff: telefonisch unter 02363/107-482 oder per E-Mail an mobilitaet@stadt-datteln.de. Die Einweisung ist zwingende Voraussetzung für die Ausleihe und Nutzung der städtischen Rikscha. Außerdem wird eine Nutzungsvereinbarung geschlossen. Bürger*innen, die die Rikscha nutzen möchten, müssen eine Kaution von 100 Euro hinterlegen.

Der Seniorenbeirat hat sich bereit erklärt, die Stadtverwaltung bei der Pflege, Einweisung und Ausgabe der Rikscha zu unterstützen. Zehn ehrenamtliche „Pilot*innen“, also Fahrer*innen Mitglieder*innen des Seniorenbeirats haben bereits eine Einweisung erhalten und eine Probefahrt unternommen. Interessierte Bürger*innen können mit dem Seniorenbeirat gerne eine Ausfahrt unternehmen.

Damit zumindest ein Teil der laufenden Kosten für die Fahrrad-Rikscha gedeckt werden kann, haben Unternehmen die Möglichkeit, die Stadtverwaltung durch ein vertraglich vereinbartes Sponsoring zu unterstützen.

Rechtlich gesehen ist eine Fahrradrikscha ein Fahrrad, das im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann, wenn es der Straßenverkehrsordnung entspricht. Ein Personenbeförderungsschein ist nicht erforderlich.