Image
Das Bild zeigt das Rathaus der Stadt Datteln.

Maskenpflicht in der Stadtverwaltung bleibt - Besuche weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung

2.4.2022 - Eine medizinische oder FFP2-Maske kann vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen. Deshalb bleibt das Tragen einer entsprechenden Maske in den städtischen Gebäuden ab Montag Pflicht, obwohl das Land NRW diese Pflicht aufgehoben hat. Die Stadtverwaltung beruft sich dabei auf ihr Hausrecht, was in der aktuellen Coronaschutzverordnung ausdrücklich vorgesehen ist.

Weiterhin sind Besuche des Rathauses und anderer öffentlichen Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausnahme: Stadtbücherei.