Klimaschutz und Klimafolgenanpassung: Neue Förderrichtlinie ab 2024
Klima- und Umweltschutz bleiben wichtig. Deshalb tritt zum 1. Januar 2024 die erweiterte Förderrichtlinie in Kraft. Ab dann können auch Vereine, Institutionen und Unternehmer bzw. Gewerbetreibende Fördermittel zu umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen beantragen.
Um Institutionen und Vereine bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen zu unterstützen, gibt es eine neue Förderwabe in der städtischen Förderrichtlinie. Eine neue Förderwabe gibt es auch für Unternehmen, Gewerbe und Betriebe. Die Stadt Datteln möchte den städtischen Unternehmer*innen damit eine Möglichkeit bieten, aktiv voranzugehen und sich für den Klimaschutz stark zu machen.