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Als Hintergrund eine Luftbild von der Deponie im Löringhof, davor der Text "Impulsverdichtung auf der Zentraldeponie Datteln. Bürger*innen sollten Auffälligkeiten dokumentieren"

Impulsverdichtung auf der Deponie: Schäden möglichst dokumentieren

Die AGR führt aktuell auf der Zentraldeponie im Löringhof Verdichtungsarbeiten durch. Ziel ist es, Platz zu schaffen für weitere Abfälle der Deponieklasse I (z. B. Böden und Bauschutt). Mit diesem Text möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eventuell auftretende Schäden dokumentiert werden sollten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Rechtsberatung ist, auch ist der nachfolgende Text unverbindlich und vor allen Dingen nicht abschließend. Jede*r Eigentümer*in muss selbstverständlich individuell bei seinen Gebäuden den Zustand dokumentieren.

Sollte es zu einem Schaden kommen, kann es schwierig sein, nachzuweisen, dass dieser durch die Impulsverdichtung entstanden ist.
Dabei ist zu beachten, dass natürlich nur neu aufgetretene Schäden im Wege des Schadensersatzes gegenüber der AGR berücksichtigt werden können, aber auch, dass eine Vergrößerung von Schäden gegebenenfalls durch die Maßnahme entstehen kann.

Deshalb ist es wichtig, dass der Zustand dokumentiert wird, in dem sich das Gebäude etc. befindet. Fotos und Videos sind ein gutes Mittel, um das zu belegen. Dabei ist zu beachten, dass unzweifelhaft und nicht manipulierbar aus dem jeweiligen Foto hervorgeht, wann es gemacht worden ist.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, so genannte Gipsplomben in schon vorhandene Risse einzusetzen. Auch diese sind mit einem Datum zu versehen, das auch mit Fotografien belegt werden kann. Auf den Fotos sollte die Größe eventuell vorhandener Risse eindeutig zu erkennen sein (Maßband mitfotografieren).

Hilfreich kann es auch sein, die Fotos mit Nachbarn oder Bekannten zu machen und eine aktuelle Zeitung mitzufotografieren.

Bitte beachten Sie:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die obigen Hinweise selbstverständlich kein selbstständiges Beweissicherungsverfahren ersetzen, das beim zuständigen Gericht beantragt werden müsste.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass natürlich nicht sicher ist, ob überhaupt Beschädigungen auftreten. Gleichwohl ist es sinnvoll, eine Dokumentation durchzuführen, weil es schwierig sein dürfte, im Nachgang nachzuweisen, dass Schäden durch die Maßnahme aufgetreten sind.