
Grundbesitzabgaben: Hebesätze für Grundsteuer unverändert – Stadtverwaltung informiert über im Januar verschickte Bescheide – Infoveranstaltung zur Grundsteuerreform im Foyer der Stadthalle
Wie jedes Jahr hat die Stadtverwaltung im Januar die Grundsteuer- und Gebührenbescheide verschickt. Nachfragen der Bürger*innen zeigen, dass es dazu grundlegenden Informationsbedarf gibt. Deshalb möchte die Stadtverwaltung kurz über Gebühren und Grundsteuer informieren.
Der Bescheid über die Grundbesitzabgaben enthält unter anderem die Grundsteuer, die aufgrund der seit 1.1.2025 geltenden Grundsteuerreform Änderungen für einen Teil der Bürger*innen mit sich bringt. Außerdem sind in dem Bescheid Gebühren aufgeführt (z. B. für die Müllabfuhr), die sich zum Teil geringfügig erhöht haben: für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt um 45,36 Euro pro Jahr.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die von der Stadt Datteln festgesetzten Grundsteuer-Hebesetze seit 2016 gleichgeblieben sind, um die Bürger*innen nicht weiter zu belasten – sie sind auch für dieses Jahr nicht geändert worden (Grundsteuer A – land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 500 %; Grundsteuer B – sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke: 825 %).
Die Höhe der Grundsteuer setzt sich aus dem Hebesatz und unter anderem aus dem Grundsteuermessbetrag zusammen, den das Finanzamt flächendeckend festsetzt. Bei vielen Bürger*innen hat der veränderte Grundsteuermessbetrag dazu geführt, dass sich die Grundsteuer kaum verändert hat. Es gibt aber auch Bürger*innen, die von der Reform profitieren, weil sie weniger zahlen, andere wiederum müssen mehr zahlen. Die Stadt Datteln nimmt durch die Reform der Grundsteuer und die Beibehaltung der Hebesätze 2025 weniger ein.
Über die Grundsteuerreform informiert die Stadtverwaltung die Bürger*innen am Donnerstag, 6. Februar 2025, ab 18 Uhr im Foyer der Stadthalle: Ein Mitarbeiter der BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird die wesentlichen Änderungen der Grundsteuerreform vorstellen.