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Das Bild zeigt das Rathaus der Stadt Datteln.

Für die Genehmigung von Häusern im Außenbereich gelten bestimmte Voraussetzungen

5.1.2022 - Die Dattelner Morgenpost berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über ein Haus am Natroper Weg, das keine Baugenehmigung hat, lässt aber ein wichtiges Detail unter den Tisch fallen: dass es sich um ein nicht genehmigtes Haus im Außenbereich handelt.

Der Außenbereich ist laut Baugesetzbuch (§ 35 BauGB) ein besonderer Standort, an dem nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gebaut werden darf. Deshalb hat die Stadt Datteln in diesem Fall keinen Handlungsspielraum. Um dem Eigentümer keine besondere Härte zuzumuten, hat die Stadtverwaltung ihm im Sinne einer Duldung aber erlaubt, dass er das Haus selbst weiter bewohnen darf – bis es nicht mehr bewohnbar ist.

Fakt ist: Das Haus ist an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig. Eine Genehmigung an dieser Stelle wird es also auch in Zukunft nicht geben. Allerdings dürfte beispielsweise eine neue Heizung eingebaut werden. Nicht erlaubt wäre in diesem Fall zum Beispiel ein Anbau oder der Ausbau des Dachgeschosses – also alles, was genehmigungspflichtig ist.

Der ein oder andere mag jetzt einwenden, dass es am Natroper Weg doch Häuser gibt, die Genehmigungen haben. Diese Häuser haben teilweise Ansiedlungsgenehmigungen von anderen Behörden wie vom „Verbandsausschuss des Siedlungsverbands Ruhrkohlenbezirk“ aus den 50er oder 60er Jahren. Diese Genehmigungen waren auf Dauer angelegt; heute gibt es sie nicht mehr.

Leider hat die Dattelner Morgenpost auch nicht erwähnt, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 3. Februar 2021 entschieden hat, dass für diesen Bereich keine bauplanungsrechtliche Festsetzung eines Wohngebiets verfolgt wird. Entsprechend werden dort auch in Zukunft erst mal keine Häuser genehmigt werden können.