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Das Bild zeigt das Rathaus der Stadt Datteln.

Der Bürgermeister kann keine Neuauszählung anordnen: Stellungnahme zum Kommentar „Gezerre um Neuauszählung: Das fördert nur die Verunsicherung“, Recklinghäuser Zeitung vom 21.11.2025

Es ist die Aufgabe der Presse, objektiv über Sachverhalte zu berichten und dabei auch mal uns als Verwaltung konstruktiv zu kritisieren. Das ist gutes demokratisches Recht. Mit ihrem Kommentar zur Neuauszählung schießt die Recklinghäuser Zeitung allerdings über das Ziel hinaus.

Sie spricht von einer „spürbaren Verunsicherung“ in der Stadtgesellschaft, weil das Projekt Stichwahl immer noch nicht abgeschlossen ist. Fest steht aber: Das Wahlrecht ist kompliziert und hat sich bewährt. Und Demokratie ist manchmal mühsam und lebt davon, dass wir uns an rechtliche Vorgaben halten. Dass einige Bürger*innen in Datteln Bauchschmerzen mit dem Ergebnis der Stichwahl haben, muss aber – so hart es klingt – leider ausgehalten werden. Zumal sich dieses Gefühl ja vor allem darauf begründet, dass das Ergebnis sehr knapp war.

Wenn die Recklinghäuser Zeitung dann aber den Bürgermeister dazu auffordert, „selbst einmal darüber“ nachzudenken, „trotz der Warnung aus dem Kreishaus eine Neuauszählung durchzuziehen“, dann ist das nicht nur Unsinn, weil der Bürgermeister gar keine Neuauszählung anordnen kann. Dann ist das vor allem ein offener Aufruf zum Rechtsbruch. Dieser wird vor Gericht landen, denn die Bezirksregierung Münster und der Kreis Recklinghausen haben bereits angekündigt, gegen eine mögliche Neuauszählung zu klagen.

Da hilft auch der Verweis nicht, im Wahlausschuss seien ja auch schon neun Bezirke ausgezählt worden. Ja, das war überobligatorisch, daraus lässt sich aber nicht das Recht auf eine komplette Neuauszählung ableiten.