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Das Bild zeigt das Rathaus der Stadt Datteln.

Antrag der Wind2B GmbH zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Löringhof

19.2.2022 - Im Löringhof soll eine weitere Windenergieanlage errichtet werden. Der Antrag der Windenergie Wind2B GmbH liegt dem Kreis zur Genehmigung vor und kann noch bis zum 3. März 2022 im Dattelner Rathaus und online eingesehen werden.

Die Windenergie Wind2B GmbH hat am 22.12.2020 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) beantragt. Es geht um eine Anlage vom Typ GE 5.5-158, Gesamthöhe 240 m, Nabenhöhe 161 m, Rotordurchmesser 158 m, Nennleistung 5500 kW. Ort: Löringhof, Flur: 94, Flurstück: 51.

Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des BImSchG bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Recklinghausen.

Sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird, soll die Anlage sobald wie möglich errichtet und in Betrieb genommen werden.

Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen einschließlich des vorgelegten UVP-Berichts liegen vom 11.2.2022 bis 11.03.2022 während der Dienststunden zur Einsichtnahme unter anderem bei der Stadt Datteln aus. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist eine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich: 

Stadt Datteln
Fachdienst Stadtplanung / Bauordnung
Genthiner Straße 8
45711 Datteln
Zimmer 2.29

telefonische Anmeldung: 02363/107-340 oder 107-278

Montag und Mittwoch: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag und Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Genehmigungsantrag und die zugehörigen Antragsunterlagen während der Auslegungszeit online einzusehen.

Die ausgelegten Antragsunterlagen enthalten folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens:

  • Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung – Stand 11.12.2021
  • Prognose der Schallimmissionen – Stand 17.12.2020
  • Prognose zum Schattenwurf – Stand 21.09.2021
  • Artenschutzgutachten Abschlussbericht (ASP II) – Stand
    11.12.2021
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan – Stand 11.12.2021
  • Herstellerangaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Herstellerangaben zum Abfallanfall und zur Abfallentsorgung

Einwendungen

Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 11.02.2022 bis einschließlich 11.04.2022 bei der Stadt Datteln (Kontakt s. oben) schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden.

Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht
auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Die Einwendungen sollen die volle leserliche Anschrift der*des Einwender*in tragen.

Alle Einwendungsschreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen der*des Einwender*in werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen – auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben – in einem Erörterungstermin erörtert: am Freitag, 22. April 2022, ab 10 Uhr im Kreishaus Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, im Raum 1.5.04 - großer Sitzungssaal. Die Erörterung kann bei Bedarf fortgesetzt werden. Diese Entscheidung gilt hiermit als öffentlich bekannt gemacht.

Erörterungstermin

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertreter*innen der beteiligten Behörden die Antragstellerin und diejenigen, die in der Zeit vom 11.02.2022 bis einschließlich 11.04.2022 schriftlich oder elektronisch Einwendungen bei den Auslegungsstellen erhoben haben.

Sonstige Personen können als Zuhörer*innen am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Zur bestmöglichen Gewährleistung der Hygienebedingungen bei der Durchführung des Erörterungstermins unter den jeweils aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie ist - sofern möglich - eine Voranmeldung zum Erörterungstermin wünschenswert.

Die Kreisverwaltung ist dementsprechend telefonisch erreichbar:

Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

unter der Telefonnummer 02361/53-6036 sowie jederzeit elektronisch unter der E-Mail-Adresse umwelt@kreis-re.de

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag und die Einwendungen wird allen Einwender*innen schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.