Image
Blumenwiese mit Klatschmohn

5.000 Euro für Bürger*innenprojekte - Bürger*innenbudget kann wieder abgerufen werden

Nach dem guten Start im vergangenen Jahr können die Bürger*innen auch 2023 insgesamt 5.000 Euro für Bürger*innenprojekte abrufen.

Damit unterstützt die Stadtverwaltung Einzelpersonen finanziell bei der Umsetzung von Projekten bzw. Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen.

„Die Resonanz auf das Bürger*innenbudget im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass das Projekt absolut den Wünschen der Bürger*innen, Vereinen und Verbänden entspricht“, sagt Bürgermeister André Dora, „denn bei allem bürgerschaftlichen Engagement fehlt manchmal doch der ein oder andere Cent. Dafür ist das Bürger*innenbudget eine gute Sache.“

Vorschläge für das Bürger*innenprojekt können alle Einwohner*innen einreichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und in Datteln leben. Antragsberechtigt sind aber auch gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder lose Zusammenschlüsse. Nicht gefördert werden parteipolitische Initiativen, Kommunen und Unternehmen. Das Projekt muss in einem Bereich umgesetzt werden können, der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Datteln liegt. Außerdem darf das Projekt keinen privatwirtschaftlichen Zwecken dienen.

Die Vorschläge gehen per E-Mail an buergermeister@stadt-datteln.de oder per Post an Stadt Datteln, Büro Bürgermeister, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln. Die Vorschläge müssen den vollständigen Namen, die Anschrift des*der Antragstellenden und eine Bankverbindung enthalten, außerdem einen kurzen Projektablauf und einen Kostenplan.

Einsendeschluss: 30.6.2023

Über die endgültige Vergabe entscheidet die Jury, die sich aus dem Bürgermeister und den stellvertretenden Bürgermeister*innen zusammensetzt.

Welche Vorhaben werden mit dem Bürgerbudget gefördert?

Die Zuwendung ist für bürgerschaftliche bzw. gemeinnützige allgemeine Vorhaben und Projekten gedacht. Dazu zählen zum Beispiel die Aufwertung von Stadtteilen, Pflanzmaßnahmen, Allgemeinplätze, Kinderspielplätze. Das Budget soll für in sich abgeschlossene Einzelprojekte oder Anliegen eingesetzt werden.

Das Projekt muss bis zum Jahresende 2023 umgesetzt sein, da die Mittel aus haushalterischen Gründen nicht übertragen werden können. Allerdings darf mit der Maßnahme erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Bewilligung der Stadt vorliegt.

Der maximale Zuschuss pro Projekt beträgt 1.000 Euro. Bis zum Jahresende ist ein einfacher Nachweis über die Verwendung der Mittel einzureichen – zum Beispiel Rechnungen, Quittungen, Fotos oder auch Eigenerklärungen.

Weitere Infos erhalten Sie telefonisch unter 02363/107-255 im Bürgermeisterbüro.