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2G+ für Gesundheitskurse der VHS
10.1.2022 - Für die Teilnahme an Gesundheitskursen der VHS gilt laut NRW-Coronaschutzverordnung aktuell die 2G+-Regel. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer*innen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Coronaschnelltest vorweisen müssen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Die Nachweise werden bei Beginn des Kurses von der Kursleitung kontrolliert. Zur VHS-Seite