Namensänderung / Namenserklärung
Beim Standesamt sind unterschiedliche namensrechtliche Erklärungen (Namensänderung) möglich, die wir Ihnen gerne kurz erläutern. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Möglichkeiten nur kurz angerissen werden und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Am 1.5.2025 ist das "Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts" in Kraft getreten. Damit werden zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung für Ehegatten und Kinder geschaffen. Namensänderungen in verschiedenen Lebenskonstellationen werden erleichtert. Für Eheschließungen und Geburten vor dem 1.5.2025 gelten die bisherigen Regelungen. Es gibt jedoch Überleitungsvorschriften.
Bitte setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, damit wir Sie individuell beraten können.
Bei welchem Standesamt kann ich die Namenserklärung abgeben?
Namenserklärungen können Sie bei jedem Standesamt abgeben - unabhängig von Ihrem Wohnort. Wirksam werden sie aber erst, sobald sie beim zuständigen Standesamt (Heirats- oder Geburtsstandesamt bzw. Standesamt der Begründung der Lebenspartnerschaft) eingegangen sind.
Welche Möglichkeiten gibt es darüber hinaus, den Namen zu ändern?
Sortierung der Vornamen
Seit 1.11.2018 können Personen, deren Name deutschem Recht unterliegt, und die mehrere Vornamen haben, die Reihenfolge dieser Vornamen ändern. Dazu ist eine Erklärung erforderlich.
Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Sprechen Sie uns gerne an.
Angleichung von Namen
Für bestimmte Personengruppen - zum Beispiel für Eingebürgerte, Vertriebene, Spätaussiedler*innen, anerkannte Geflüchtete - besteht die Möglichkeit, die derzeit geführten Namen nach dem Bundesvertriebenengesetz oder dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch an das deutsche Recht anzugleichen.
Sollten Sie zu dem genannten Personenkreis gehören und Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, sprechen Sie uns an.
- Beurkundung oder Beglaubigung einer Namenserklärung: 26 Euro
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen: 30 Euro
- Eine Bescheinigung, falls gewünscht: 9 Euro
Sofern keine Namensänderung beim Standesamt möglich ist, können möglicherweise die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung erfüllt sein.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Datteln haben, wenden Sie sich bei näheren Fragen bitte an die Namensänderungsbehörde beim Kreis Recklinghausen: Frau Yazici (02361/53-5016 / D.yazici@kreis-re.de)