Lärmaktionsplan
Der Rat der Stadt Datteln hat am 3.7.2024 die Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 (LAP) einstimmig beschlossen. Im März und im Juni hatte die Stadtverwaltung die Bürger*innen dazu aufgerufen, Anregungen zum Lärmaktionsplan zu machen. Die Anregungen wurden in der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes eingearbeitet.
Als rechtliche Grundlage gibt die EU-Umgebungslärmrichtlinie den Mitgliedsstaaten vor, alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen. Bestehende Lärmaktionspläne sollen überprüft und ggf. überarbeitet werden. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Als städtisches Gesamtkonzept umfasst der Lärmaktionsplan Maßnahmen, die dazu beitragen, die Lärmbelastung zu mindern und ruhige Gebiete zu schützen. In NRW sind die Städte und Gemeinden dafür zuständig. Ausnahme: Das Eisenbahn-Bundesamt übernimmt die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes.
Form- und fristgerecht wurde der LAP zum 18.7.2024 an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW übersendet.