Kraftwerk Datteln 4
Bebauungsplan Nr. 105a: Satzungsbeschluss gefasst

Bebauungsplan Nr. 105a: Satzungsbeschluss gefasst

Der Rat der Stadt Datteln hat am 17. März 2010 beschlossen, ein neues Bebauungsplanverfahren für das Kraftwerk Datteln 4 einzuleiten. Auf Grundlage des Antrags des Vorhabenträgers E.ON Kraftwerke GmbH wird zurzeit der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk - erarbeitet. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan (Nr. 8a) geändert.

Kraftwerk Datteln 4Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahr 2012 wurden die Planunterlagen gemäß Beschluss des Dattelner Stadtrats bis vom 29. Juli bis 7. Oktober 2013 öffentlich ausgelegt. Aufgrund diverser Änderungen der Planunterlagen wurden die Planunterlagen vom 6. Januar bis 7. Februar 2014 erneut öffentlich ausgelegt.

Am Mittwoch, 14. Mai 2014, hat der Rat der Stadt Datteln den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk - gefasst. Außerdem hat er die 8a. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Mit diesen Beschlüssen ist ein mehr als vier Jahre dauerndes Verfahren erfolgreich abgeschlossen, das mit dem Einleitungsbeschluss am 17. März 2010 begonnen hatte.

Zum Bebauungsplan (PDF; Größe: ca. 12 MB)

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat am 26.8.2021 mit drei Urteilen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk - der Stadt Dat­teln für unwirksam erklärt.