BAULEITPLANVERFAHREN
Auslegung des Planentwurfs und der Begründung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 94 – Sutumer Bach –

Die Stadt Datteln hat am 24.6.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 94 – Sutumer Bach – aufzustellen. Die Planung sieht vor, im Anschluss an den südlichen Bebauungsplan Nr. 90 sowie dem östlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 73  dem dringenden Bedarf an Flächen für gewerbliche-industrielle Anlagen und Betriebe nachzukommen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches wurde vom 11.12.2023 bis zum 22.12.2023 durchgeführt.

Als nächster Verfahrensschritt hat der Rat am 21.2.2024 beschlossen, den Planentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung zu billigen und einschließlich der Anlagen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während dieser Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit vom

4.3.2024 bis einschließlich 5.4.2024

im Rathaus der Stadt Datteln, Genthiner Straße 8, Zimmer 2.24 (Fachdienst 6.1 Stadtplanung) während der Dienststunden der Stadtverwaltung aus:

montags und mittwochs: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

donnerstags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

dienstags und freitags: 8:00 Uhr – 12.00 Uhr

Ihre Ansprechpartnerinnen

Elisabeth Grote, Tel. 02363/107-340, E-Mail: elisabeth.grote@stadt-datteln.de

Michaela Peeters, Tel. 02363/107-278, E-Mail: michaela.peeters@stadt-datteln.de

Die Vereinbarung eines Termins außerhalb der oben genannten Dienststunden der Stadtverwaltung ist grundsätzlich möglich.

Einreichen von Stellungnahmen

Stellungnahmen können Sie während der Auslegungsfrist (4.3.2024 bis einschließlich 5.4.2024) bei der Stadt Datteln einreichen:

  • schriftlich an: Stadt Datteln, Fachdienst 6.1 Stadtplanung, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln,
  • mündlich zur Niederschrift in Raum 2.24, II. OG, Rathaus Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln, innerhalb der vorgenannten Dienststunden,
  • per E-Mail:  anregungen@stadt-datteln.de

Die Entwurfsunterlagen beinhalten den Übersichtsplan, den Planentwurf, die Begründung einschließlich des Umweltberichtes, die erforderlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Die Unterlagen sind auf dieser Seite abrufbar. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und ggf. eine Stellungnahme abzugeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

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Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Elisabeth Grote

Stadtplanung - Mo. vormittags, Di. bis Do.