BAULEITPLANVERFAHREN
Umwandlung einer Grünfläche in eine Wohnbaufläche

3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Ehemaliges Ostringstadion"

Der Rat der Stadt Datteln hat am 27.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 125 – Ehemaliges Ostringstadion aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet werden.

Der vorgesehene Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich – Ehemaliges Ostringstadion umfasst eine Fläche, auf dem sich heute das Ostringstadion befindet. Das Areal wird begrenzt im Westen durch die Straße Ostring, im Norden durch die Elisabethstraße und den angrenzenden Volkspark (auch Höttingpark genannt), im Osten durch den Dattelner Mühlenbach und im Süden durch den Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 101 – Ehemaliger Bauhof Speeck.

Die Nutzung des Sportplatzes ist bereits aufgegeben worden. Für den Trainings- und Spielbetrieb stehen insbesondere mit dem Sportplatz Südringweg und dem Sportpark Datteln Mitte an der Wiesenstraße andere Sportplätze zur Verfügung. Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt Datteln. Damit stellt sich die Frage nach einer Nachnutzung des Ostringstadions.

Durch eine maßvoll verdichtete Bebauung im Geschosswohnungs- und Einfamilienhausbereich soll eine ganzheitliche Gestaltungsidee zum Ausdruck gebracht werden. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit das durch die Sportplatz- und Stadionnutzung vorgeprägte Gelände in Form von einer terrassierten Bebauungskonzeption einbezogen werden kann. Im Bereich des Geschosswohnungsbaus ist die vom Rat der Stadt beschlossene Quotenregelung zur Schaffung öffentlich geförderter Wohnungen anzuwenden.

Im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan vom 11.6.2021 ist die Fläche des Ostringstadions als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aufgrund oben genannter Planungsvorstellungen ist der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern. Der gesamte Bereich innerhalb des Geltungsbereiches soll von einer Grünfläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist identisch mit dem Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 125. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125 – ehemaliges Ostringstadion sollen parallel durchgeführt werden.

Bisherige Verfahrensschritte

Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB: 19.06.2023


Parallelverfahren

Bebauungsplan Nr. 125 – ehemaliges Ostringstadion

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Miriam Braun

Stadtplanung
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Johanna Merten

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