Große Bandbreite an Wohnformen soll unterschiedliche Wohnbedürfnisse berücksichtigen

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 22 – Wohnen an der Marienstraße –

Der Rat der Stadt Datteln hat am 26.4.2023 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 22 ein Änderungs- und Erweiterungsverfahren durchzuführen.

Der Bebauungsplan Nr. 22 – Wohnen an der Marienstraße – ist rechtskräftig seit März 2001. Ehemaliges Planungsziel war es, die Themen „Mehrgenerationenwohnen“ und „solares Bauen“ in einem Wohngebiet qualitativ miteinander zu vereinen und dafür einen Bebauungsplan aufzustellen. Da anderen Projekten in Datteln zunächst eine höhere Priorität eingeräumt wurde, sind die Wohnideen bis heute nicht weiterverfolgt und realisiert worden.

Aufgrund steigender Nachfrage an Wohnraum und fehlender ausreichender Wohnflächenreserven ist es geplant, den Bebauungsplan Nr. 22 wieder aufzugreifen und durch ein Änderungsverfahren den Gestaltungsentwurf an veränderte Wohnbedürfnisse aber auch an neue Themen wie Klimaschutz, Mobilität, flächensparendes Bauen, Regenwasserbewirtschaftung anzupassen. Sowohl um einen klaren Siedlungsabschluss zum Außenbereich zu erhalten als auch den Meckinghover Weg wirtschaftlicher zu nutzen, wird der Geltungsbereich Richtung Westen und Süden erweitert.

Ziel des Bebauungsplans ist es, im gesamten Plangebiet eine möglichst große Bandbreite an Wohnformen zu bieten, die den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen. Das städtebauliche Konzept sieht daher eine Mischung verschiedener Bautypologien und Wohnungsangebote vor. Hierzu gehören Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser und Einfamilienhäuser.

Aktuell werden verschiedene Entwurfsvarianten entwickelt, über die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch im Frühjahr 2024 die Öffentlichkeit unterrichtet wird.

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Bildliche Darstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 22 "Wohnen an der Marienstraße"

Kontakt

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Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Elisabeth Grote

Stadtplanung