Bauleitplanverfahren
Realisierung einer Wohnbebauung in Meckinghoven

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 124 der Stadt Datteln - Timmers Garten -

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 124 – Timmers Garten umfasst ein dreieckiges Areal im nördlichen Meckinghoven, das von der bestehenden Straße Timmers Garten vollständig umschlossen wird.

Der Grundstückseigentümer ist auf die Stadt Datteln mit dem Vorschlag zugekommen, die Fläche als kleinteilige Wohnbaufläche zu entwickeln und auf dieser drei Einzelhäuser vorzusehen. Grundsätzlich sind die Baugrundstücke so zu bilden, dass neben der vorhandenen Straße Timmers Garten keine weiteren öffentlichen Erschließungsanlagen erforderlich sind. Dabei ist der östliche straßenbegleitende und ortsbildprägende Bestand an Kopfweiden zu erhalten.

Die Verwaltung befürwortet diesen Vorschlag, da ähnlich wie mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 123 – Ehemalige Gärtnerei an der Horneburger Straße ein kleinteiliges Angebot im Neubausegment für Einfamilienhäuser geschaffen werden kann. Mangels aktueller größerer Wohnbauflächen wäre sonst der anhaltenden Nachfrage für Einfamilienhäuser in Datteln nicht zu begegnen.

Der Bebauungsplan soll nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.

Bisherige Verfahrensschritte:
  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB: 3.7.2019
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB: 10.5.2021 - 31.5.2021
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 27.9.2021 - 25.10.2021
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Das Bild zeigt den Übersichtsplan für den Bebauungsplan Timmers Garten
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Das Bild zeigt einen Platzhalter als Kontaktperson.

Johanna Merten

Stadtplanung