Unterlagen zum Kraftwerksbebauungsplan liegen länger aus
![]() 19.7.2013 - Die Beteiligung der Öffentlichkeit für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105 a – Kraftwerk – und die 8a. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch begann am 26. Juni 2013. Die Entwurfsunterlagen liegen seitdem im Rathaus aus und stehen im Internet bereit. In der amtlichen Bekanntmachung vom 18. Juni 2013 fehlte versehentlich die letzte Seite mit dem Abdruck des Textes der Bekanntmachungsanordnung. Die Stadt nimmt dies zum Anlass, die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a – Kraftwerk – neu bekanntzumachen und den Zeitraum der Auslegung vom 29. Juli bis einschließlich 7. Oktober 2013 neu festzulegen. Jeder kann sich in dieser Zeit mit Stellungnahmen und Anmerkungen an der Bauleitplanung für das Kraftwerk Datteln 4 beteiligen. Gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs wird die Öffentlichkeit mit der Offenlage über Inhalte und voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert. Die umfangreichen textlichen und zeichnerischen Unterlagen – insbesondere Planentwürfe, Begründungen und Fachgutachten – liegen in Raum 2.23 des Rathauses, Genthiner Straße 8, aus. Dort sind sie zu folgenden Zeiten einsehbar: montags bis mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Außerdem sind die Unterlagen auf online abrufbar. Stellungnahmen können auf fünf verschiedenen Wegen abgegeben werden:
Sämtliche Stellungnahmen zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a – Kraftwerk –, die bis zum 7. Oktober 2013 eingegangen sind, einschließlich der zwischen dem 26. Juni und dem 29. Juli 2013 abgegebenen Stellungnahmen, fließen in das weitere Verfahren ein. |
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