Medizinische-Masken-Pflicht im Rathaus - Mund-Nasen-Schutz für Bedürftige
![]() 10.2.2021 - Schon seit Längerem müssen das Personal und Besucher*innen in den städtischen Einrichtungen eine Maske tragen, um die Verbreitung des Corona-Virus einzuschränken. Die Art der Maske war bislang nicht vorgeschrieben. Das ändert sich jetzt: Ab morgen gilt im Rathaus und in allen anderen städtischen Gebäuden die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Dazu zählen OP-Masken, aber auch Masken mit dem Standard FFP2 oder KN95/N95.
Die Stadtverwaltung stellt anspruchsberechtigten Bürger*innen in Datteln jeweils 10 medizinische Masken kostenlos zur Verfügung. Wohngeldempfänger*innen bitten wir, ihre Masken in der Wohngeldstelle des Rathauses abzuholen und dabei ihren aktuellen Wohngeldbescheid vorzulegen. Die Masken können NUR nach vorheriger Terminvergabe abgeholt werden: telefonisch unter 02363/107-240. Aus organisatorischen Gründen können die Masken leider nicht verschickt werden. Bürger*innen, die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten, bekommen ihre Masken in den nächsten Tagen per Post. Die Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten ihr Kontingent von den Hausmeistern. Das gilt auch für Obdachlose, die in städtischen Unterkünften untergebracht sind. Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II haben bereits über ihre Krankenkasse Gutscheine für medizinische Masken bekommen. |
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