Informationen für Planer und Bauherren zum Entwässerungsantrag
Die Herstellung, Erneuerung oder Veränderung der Grundstücksanschlussleitung an die öffentliche Abwasseranlage bedürfen gemäß §14 Absatz 1 der Abwassersatzung der Stadt Datteln vom 04.07.2017 jeweils einer Zustimmung des Fachdienstes Stadtentwässerung, des Kommunalen Servicebetriebes Datteln (KSD).
Der Antrag auf Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie Benutzung dieser Einrichtung ist bei baurechtlichen Vorhaben bereits mit dem Bauantrag einzureichen. Der Vordruck für den Papier-Antrag kann hier heruntergeladen werden; falls Sie einen Antrag online stellen möchten, nutzen Sie bitte den Link unter Formulare zu unserem Serviceportal.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
Die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage darf erst erfolgen, nachdem der KSD den Anschlusskanal abgenommen hat oder sonst eine ausdrückliche Zustimmung zum Anschluss erteilt hat. Bei der Abnahme muss der Anschlusskanal sichtbar und gut zugänglich (in der Regel an der offenen Baugrube) sein.
Weitere Hinweise zur Planung der Grundstücksentwässerung sowie der Ansprechpersonen für Rückfragen sind auf der Internetseite der Stadt Datteln- Kommunaler Servicebetrieb Datteln- Stadtentwässerung- Grundstücksentwässerung zu finden.