Nach dem Tode eines Angehörigen führt der erste Weg der Hinterbliebenen in der Regel zu einem Bestattungsunternehmen. Es berät und hilft, die Vorbereitungen für die Beerdigung zu treffen.
Das Bestattungsunternehmen erbringt unter anderem folgende Leistungen: Erledigung der Behördengänge, Beratung bei der Sarg- bzw. Urnenauswahl, Überführung zum Friedhof, Vereinbarung eines Termins für die Beisetzung, Organisation der Trauerfeier, Dekoration von Sarg bzw. Urne und der Trauerhalle. Die Kosten können stark schwanken, je nachdem, wie die Wünschen der Angehörigen ausfallen.
Friedhofsverwaltung
Amandusstraße 61
Telefon: 02363/31007
E-Mail: friedhof@stadt-datteln.de
Servicezeiten: Mo-Fr. von 8 bis 12 Uhr (und nach Absprache)
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Bestattungsarten:
Das Wahlgrab
Ein Wahlgrab ist eine Grabstätte für Erdbestattungen oder Urnenbestattungen. Für eine Erdbestattung gibt es eine ein- oder mehrstellige Grabstätte. Bei einer Urnenbestattung stehen zwei Grabgrößen zur Verfügung. In der kleineren Urnenwahlgrabstätte ( 1,20 m x 1,20 m) können bis zu 2 Urnen, in der größeren ( 2,70 m x 1,30 m) bis zu 3 Urnen bestattet werden. Ein Wahlgrab wird für die Dauer von 30 Jahren auch ohne Todesverfall vergeben. Das Nutzungsrecht kann wiedererworben bzw. verlängert werden.
Das Reihengrab für Erd- oder Urnenbestattung
Ein Reihengrab ist eine einstellige Grabstätte. Hier findet die Bestattung auf einem Grabfeld der Reihe nach statt. Diese Grabstätte wird für 25 Jahre vergeben und kann nicht verlängert werden. Gestaltung und Pflege des Grabes sind satzungsgemäß vorgeschrieben.
Die anonyme Grabstätte
Grabstätten für anonyme Bestattungen sind Reihengräber für Erdbestattungen oder Urnenbestattungen. Sie werden für die Öffentlichkeit als nicht sichtbare Grabstätte ausgebildet. Das gesamte Grabfeld wird allein von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Grabsteine sind nicht möglich. Grabschmuck darf ausschließlich auf den ausgewiesenen Flächen abgelegt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Feld neu belegt.
Das Steinplattengrab
Steinplattengräber sind Erdreihengrab- oder Urnenreihengrabstätten, die mit einer Steinplatte versehen werden und den Namen der Verstorbenen tragen. Sie ist einheitlich aus grauem Granit mit vertiefter Schrift in der Größe 40 cm x 40 cm x 13 cm. Eine Bepflanzung der Grabstätte oder das Hinzufügen von Grabschmuck durch die Hinterbliebenen ist nicht erlaubt. Die restliche Grabstätte und die des Reihengrabfeldes werden allein von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Grabfeld neu belegt.
Die Baumbestattung
Die Beisetzung einer Urne in eine Grabstätte im Wurzelbereich eines Baumes wird als Baumbestattung bezeichnet. Die Lage des Grabfeldes bestimmt die Friedhofsverwaltung. Die Ausgestaltung des Grabfeldes unter dem Baum und die Grabpflege obliegen der Friedhofsverwaltung. Die Aufstellung eines Grabsteines sowie eine Bepflanzung und Hinzufügen von Grabschmuck ist nicht möglich. In unmittelbarer Nähe zu den Grabstätten legt die Friedhofsverwaltung einen zentralen Gedenkpunkt an, der die Namen der Verstorbenen enthält.
Die Bestattung von Urnen im Kolumbarium
Das Kolumbarium ist eine für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätte. Sie besteht aus einer Urnenwand mit mehreren Kammern, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht, auch ohne Vorliegen eines Todesfalles, für die Dauer von 20 Jahren verliehen wird. Die Lage der Kammer kann vom Erwerber bestimmt werden. In der Urnenwandkammer dürfen bis zu 2 Urnen bestattet werden. Die Beschriftung der Urnenwandkammer richtet sich nach Vorgaben der Friedhofsverwaltung. Das Abstellen von Kerzen und Grabschmuck ist nur auf den jeweils vor den Kammern vorgesehenen Abstellmöglichkeiten zulässig. Nach Ablauf des Nutzungsrechts wird die Asche ohne Urne in einer hierfür eingerichteten Aschekammer aufbewahrt.
Dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgrabstätte – “Garten der Ewigkeit“ auf dem Hauptfriedhof in Datteln
Eine dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgrabstätte ist eine größere zusammenhängende Fläche auf dem Friedhof, die von einem Gewerbetreibenden oder einer Gemeinschaft von Gewerbetreibenden (Nutzer), der/die eine Zulassung nach § 8 der Friedhofssatzung besitzt/besitzen, landschaftsgärtnerisch gestaltet wird. Die Einzelheiten regelt ein Vertrag zwischen der Stadt Datteln und dem/den Gewerbetreibenden. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen. Die Größe der Grabstätte, die Anzahl der Grabstellen und die Art der Bestattung werden im Einvernehmen mit dem/den Gewerbetreibenden und der Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Belegung erfolgt auf der Grundlage eines mit der Friedhofsverwaltung abzustimmenden Belegungsplanes. Nach Ablauf der Ruhefrist dürfen Grabstellen erneut belegt werden. Der Nutzer entscheidet, wer in der Grabstätte beigesetzt werden darf.
Voraussetzung für die Beisetzung ist der Abschluss eines Treuhand-Dauergrabpflegevertrages. Der Nutzer verpflichtet sich, die gesamte Grabstätte dauerhaft vom Zeitpunkt der Vergabe des Nutzungsrechts bis zum Ablauf der Ruhefrist des zuletzt in der Grabstätte beigesetzten Verstorbenen herzurichten und zu pflegen. Ein Gemeinschaftsgrabstein oder Einzelgrabsteine sind zulässig.