Gemäß den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes sind für den Bau sowie die Umgestaltung von Gewässern Planverfahren unter Beteiligung der Grundstückseigentümer und der Öffentlichkeit durchzuführen. In den Plänen werden Art und Umfang des Baus festgesetzt sowie die für den Bau notwendigen Grundstücke dargestellt.
Die Stadt wirkt an den vom Kreis Recklinghausen durchzuführenden Verfahren mit, um die Belange der Stadtentwicklung in diese Verfahren einzubringen.
Auskunft:
Stadtentwässerung
Emscher-Lippe-Straße 12
Tel.: 02363/107-373