Die Stadtverwaltung Datteln hat keine eigene Ausländerbehörde. Zuständig für Datteln ist die Kreisausländerbehörde Recklinghausen.
Was können Sie im Bürgerbüro des Rathauses erledigen?
Das Bürgerbüro nimmt Einbürgerungsanträge, Anträge nach § 51 Ausländergesetz (Rentner, die länger als 6 Monate im Heimatland verweilen möchten) sowie Unterlagen entgegen, die die Ausländerbehörde angefordert hat, und leitet sie an die zuständigen Mitarbeiter des Kreises Recklinghausen weiter.
Sämtliche Angelegenheiten, die die Aufenthaltsgenehmigung betreffen, müssen direkt bei der Ausländerbehörde erledigt werden, da ein persönliches Erscheinen mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels – eAT- zum 1. September 2011 gesetzlich vorgeschrieben ist.