7.11.2020 - Dass die Maskenpflicht in der Fußgängerzone gilt, sollte allgemein bekannt sein. Aber wussten Sie auch, dass Sie auch auf der Castroper Straße zwischen Südring und Kreisverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen? Wir haben die Regeln für Sie kurz zusammenfasst.
Aktuell müssen Sie an folgenden Stellen und Orten einen Mund-Nasen-Schutz tragen:
In geschlossenen Räumen außerhalb einer Wohnung
In öffentlichen Verkehrsmitteln und an den Haltestellen sowie in den Bahnhöfen. Dazu gehört auch der gewerbsmäßige Personentransport.
Auf Spielplätzen - davon befreit sind nur Kinder bis zum Schuleintritt.
An weiterführenden Schulen und Berufskollegs für Schüler*innen und Lehrkräfte und sonstiges Personal während des Unterrichts sowie auf dem gesamten Schulgelände.
In der Fußgängerzone und auf Rad- und Fußweg der Castroper Straße (im Bereich Südring bis Kreisverkehr am Neumarkt)