Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS ist grundsätzlich ein Jahr gültig und wird nach Einkommensberechnung allgemein oder gezielt für bestimmte Wohnungen ausgestellt.
Den allgemeinen WBS können Sie für verschiedene Wohnungen verwenden, den speziellen nur für eine bestimmte Wohnung.
Antrag stellen
Wenn Sie einen WBS beantragen möchten, ist es erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen oder einen Bevollmächtigten schicken.
Ansprechpartner Bernd Behrens Genthiner Straße 8 Raum: E.21 Tel.: 107-390
Die WBS-Stelle ist montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet.
Einkommensunterlagen wie Verdienstbescheinigung der vergangenen drei Monate, Rentenbescheid, aktueller ALG-II-Bescheid, Nachweis über Schwerbehinderung, bei Kindern ab 16 Jahren: Schul- oder Studienbescheinigung.