Hundeauslaufflächen
Wo Bello sich mal so richtig austoben kannAuf den Auslaufflächen dürfen Sie Hunde unangeleint laufen lassen, soweit das Landeshundegesetz keine Anleinpflicht für bestimmte Rassen vorschreibt und es von dieser Verordnung keine Ausnahmen gibt. Die Auslaufflächen sind nicht eingezäunt. Auf Waldwegen dürfen Hunde laut Paragraph 2 Landesforstgesetz NRW ohne Leine laufen. Allerdings ist es ratsam, während der Jagdzeit eine Leine zu benutzen. Außerhalb der Hundeauslaufflächen müssen alle Hunde angeleint sein! ![]() ![]() Lage: zwischen Möllerskamp und Dümmerbach, erreichbar über Theiheide/Am Busch/Jahnstraße über den Fußweg am Dümmerbach sowie über den Heideweg und die Dümmerbrücke. ![]() Lage: zwischen Gewerbegebiet Rudolf-Diesel-Straße und Dattelner Mühlenbach. Vergrößerter Kartenausschnitt (PDF; ca. 0,3 MB). Links Infos zum Landeshundegesetz (Umweltministerium NRW) |