WahlhelferSo unterstützen Sie die DemokratieSie interessieren sich für die Demokratie? Möchten Verantwortung übernehmen? 50 Euro verdienen? Werden Sie Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer! ![]() Foto: Fotolia, © Christian Schwier Können Sie Wahlhelfer*in werden? Die Voraussetzungen für einen Einsatz lauten: Mindestalter am Wahltag 18 Jahre (Bundes- und Landtagswahl) bzw. 16 Jahre (Kommunalwahl) und Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit - außerdem darf kein Wahlausschlussgrund vorliegen.
Bei Ihrem Einsatz im Wahlraum sind Sie Mitglied des Wahlvorstands und ehrenamtlich tätig. Der Wahlvorstand in seiner Gesamtheit hat dafür zu sorgen, dass die Wähler*innen ihre Stimme ordnungsgemäß abgeben können. Wenn der Wahlraum geschlossen ist, wird das Ergebnis ermittelt. Ihre konkreten Aufgaben bestehen ggf. in der Entgegennahme der Wahlbenachrichtigung sowie Ausgabe des Stimmzettels an jeden Wahlberechtigten und ab 18.00 Uhr im Auswerten und Zählen der Stimmzettel.
Die Wahlräume sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstands finden sich bereits um 7.30 Uhr im Wahlraum zusammen, um die Stimmabgabe vorzubereiten (Einrichtung des Wahlraumes etc.) und die zu erledigenden Aufgaben abzustimmen. Zwischen 8.00 und 18.00 Uhr müssen von den insgesamt sechs bis acht Mitgliedern mindestens vier anwesend sein, so dass Sie - in Abstimmung mit den anderen Wahlhelfer*innen sowie dem Wahlvorsteher - auch längere Pausen machen und den Wahlraum verlassen können.
Melden Sie sich beim Wahlamt im Rathaus - Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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