Seniorenbeirat
Die Interessen der älteren Mitbürger*innen vertretenSeit 2000 findet die Wahl des Seniorenbeirats in Datteln im 5-Jahres-Rhythmus statt. Die Wahl findet ausschließlich per Briefwahl statt.
![]() Wer ist wahlberechtigt? Alle Bürger*innen, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz seit mindestens sechs Wochen vor der Wahl in Datteln haben. Wer das Kommunalwahlrecht nach deutschem Recht nicht besitzt, ist vom Wahlrecht ausgeschlossen. Wer ist wählbar? Wählbar sind alle Wahlberechtigten - mit Ausnahme von Mitarbeitern der Stadt Datteln sowie der Ratsmitglieder. Nicht wählbar ist außerdem, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Welche Aufgaben hat der Seniorenbeirat? Die Aufgaben sind in der Satzung des Seniorenbeirats festgelegt Fragen zur inhaltlichen Arbeit beantwortet Ihnen: Claus Bilk Weitere Infos über den Dattelner Seniorenbeirat Ergebnis der Seniorenbeiratswahl 2021 Foto: © Karin Jung / PIXELIO Kontakt |