Integrationsrat
Die politische Vertretung der Migrant*innen in unserer Stadt1995 wurde der Ausländerbeirat in Datteln erstmals in Datteln gewählt - als Interessenvertretung der in Datteln lebenden Ausländer*innen. Er bestand aus zehn Mitgliedern. Im Februar 2010 wählten die Wahlberechtigten erstmals ihre Vertreter für den Integrationsrat, als Nachfolger des Ausländerbeirats. Neben den maximal elf von den Wahlberechtigten direkt gewählten Mitgliedern bestellt der Rat der Stadt Datteln weitere. Zurzeit gibt es in Datteln keinen Integrationsrat. ![]() Foto: © Pixelio: S. Hofschlaeger Ergänzende Informationen zur Wahlberechtigung: Wahlberechtigt ist, wer
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl ihre Wohnung in Datteln, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, haben. Ferner darf kein Ausschluss vom Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland vorliegen. Nicht wahlberechtigt sind Ausländer*innen,
Fragen zur Wahl des Integrationsrats beantwortet Ihnen das Team des Wahlamts: Wahlamt der Stadt Datteln
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