Umlegungsausschuss
Die Durchführung der Umlegungsverfahren obliegt in Nordrhein-Westfalen den unabhängigen gemeindlichen Umlegungsausschüssen, die mit selbstständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet sind. Ziele Mit der so genannten Umlegung soll erreicht werden, dass bebaute und unbebaute Grundstücke zur erstmaligen Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete so neu geordnet werden, dass für die bauliche oder sonstige Nutzung geeignete Grundstücke entstehen. Dies geschieht, indem die Rechtsverhältnisse der Grundstücke den Bebauungsplänen und maßgeblichen sonstigen baurechtlichen Vorschriften angepasst werden. Außerdem werden erforderliche Flächen für Erschließungsanlagen zu gleichen Anteilen von allen Grundstückseigentümern eingebracht. Zusammensetzung des Umlegungsausschusses Der Ausschuss besteht gemäß Durchführungsverordnung des Landes NRW zum BauGB aus fünf Mitgliedern: und zwar aus drei Mitgliedern mit besonderer fachlicher Qualifikation, die weder der Verwaltung noch dem Rat der Stadt angehören dürfen, sowie zwei Ratsmitgliedern. Alle Mitglieder werden vom Rat bestellt. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter bzw. eine Vertreterin zu bestellen. Die drei Mitglieder mit besonderer fachlicher Qualifikation müssen im Einzelnen über folgende Qualifikation verfügen:
Geschäftsstelle Gegen die Entscheidungen des Umlegungsausschusses, die als Verwaltungsakt ergehen, ist das sofortige Rechtsmittel des “Antrags auf gerichtliche Entscheidung“ bei der Kammer für Baulandsachen, beim zuständigen Landgericht möglich (§ 217 BauGB). Berufungsinstanz ist das Oberlandesgericht, Senat für Baulandsachen, über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof. Kontakt Umlegungsausschuss der Stadt Datteln Klaus Hinze Emscher-Lippe-Straße 12 45711 Datteln Tel.: 02363/107-284 E-Mail: klaus.hinze@stadt-datteln.de |